Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Das bekommen Sie NICHT bei uns, sondern bei ...

Das bekommen Sie NICHT bei unssondern bei ...
Fahrterlaubnis für SeeschiffeBG Verkehr
Dienststelle Schiffssicherheit
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 36137-0
Schiffssicherheitszeugnis für Binnenschiffe
(erforderlich für Fahrten im Watt oder über See)
BG Verkehr
Dienststelle Schiffssicherheit
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 36137-0
Klassezeugnis oder Interim-Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft;
Bescheinigung nach Anhang III, Teil III, § 10.05 BinSchUO für die Zone 1
Bescheinigung nach Anhang III, Teil II, § 7.02 BinSchUO für die Zone 2
einer der anerkannten Klassifikationsgesellschaften
(siehe § 2 Abs. 1 Nummer 4 BinSchUO),
z. B.
DNV GL
Brooktorkai 18
20457 Hamburg oder BV oder LR
Eintragung ins SchiffsregisterRegistergericht beim Amtsgericht des Heimathafens
FlaggenzeugnisBundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postfach 30 12 20
20305 Hamburg
Erlaubnis für einen Sondertransport nach § 1.21 der Polizeiverordnungenfür den Abgangsort zuständige(s) Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), wenn Transport über deren Grenzen hinausgeht)
Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnisse (z. B. für Überschreiten der Höchstabmessungen, schwimmende Anlagen, Transport von Schwimmkörpern, Veranstaltungen)örtlich zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Schifferpatente, Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNGDWS
Umladegenehmigung für ADN-Güterörtlich zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Erlaubnis nach Sportboot-Vermietungsverordnungörtlich zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Kennzeichen für Kleinfahrzeugeörtlich zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(auch: DMYV oder DSV oder ADAC)

Stand: 03. November 2022