Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Allgemeines, Aufgaben Dezernat Technische Schiffssicherheit

Das Dezernat Technische Schiffssicherheit besteht aus dem zentralen Büro (Interner Link) der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Mainz und fünf Außenstellen in Berlin, Hamburg, Duisburg, Magdeburg und Mannheim (Interner Link). Sie bestehen grundsätzlich aus je ca. zwei Untersuchungskommissionen und einer Einheit für die Schiffseichung.

Die Aufgabenerledigung (Interner Link) geschieht "vor Ort" durch eigenes Personal unter intensiver Einbeziehung der Berufsgenossenschaften, der externen Sachverständigen (Interner Link) und der anerkannten Klassifikationsgesellschaften.

Eine der zentralen Aufgaben ist die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen und die Ausstellung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Interner Link).

Seit 2018 gilt die europäische Richtlinie über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (2016/1629) in der gesamten Europäischen Union (EU). Sie wird in Deutschland durch die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) in nationales Recht umgesetzt. Fahrtauglichkeitsbescheinigungen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden sind, stehen auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 dem von dem Dezernat Technische Schiffssicherheit erteilten Gemeinschafts- bzw. Unionszeugnis oder Schiffsattest gleich, soweit sie nicht unter Gewährung von Erleichterungen oder mit örtlichen Einschränkungen erteilt worden sind.

Hinweis:
Amtliche Zeugnisse eines Drittstaates (kein Mitgliedstaat der EU) werden nur anerkannt, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen mit diesem Drittstaat besteht. Fahrzeuge aus Drittstaaten mit einem solchen Zeugnis müssen ein zusätzliches Unionszeugnis bei einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beantragen und führen.

Weitere Aufgaben bzw. Hinweise, z. B. zur Fahrtauglichkeitsbescheinigung sind in einem Leitfaden (Interner Link) zusammengefasst, in dem die verschiedenen Aufgabenbereiche des Dezernats Technische Schiffssicherheit dargestellt sind.

Nicht zuständig ist das Dezernat Technische Schiffssicherheit für die Ausstellung von Patenten oder des Schiffssicherheitszeugnisses. In einer Übersicht (Interner Link) werden die jeweiligen Ansprechpartner benannt.

Stand: 03. November 2022