Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Wasserstraßenbezogene Hinweise für Wassersportler

Jeder Wassersportler sollte sich vor Ausübung seines Sports über die geltenden Vorschriften erkundigen. Mindestens ebenso wichtig ist es, sich vor Fahrtantritt über die örtlichen Besonderheiten der zu befahrenden Strecke zu informieren.

Aktuelle Informationen zu Sperrungen oder Behinderungen auf Wasserstraßen bzw. Schleusen erhalten Sie über die Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NfB) (Interner Link).

Donaugebiet

In der Broschüre Hinweise für Wassersportler (PDF, extern) auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau werden Empfehlungen, verbindliche Regeln für das Verhalten der Freizeitskipper und Verweise auf wichtige Rechtsvorschriften als Hilfestellung angeboten.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg gibt mit dem Informationsblatt zu Schifffahrtskarten (PDF, intern) der Wasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau Hinweise über Herausgeber, Vertrieb und Erreichbarkeiten der jeweiligen Hersteller bekannt.

Die Tabellen der Bootsschleusen, -treppen, -schleppen und -gassen (Interner Link) am Main, Main-Donau-Kanal und an der deutschen Donau geben Ihnen einen Überblick zu Nutzlänge, Nutzbreite, Funkkanal sowie Informationen über kurzzeitige Sperrungen.

Entlang der Bundeswasserstraße Donau befinden sich zwischen Kelheim (Donau-km 2 414,72) und Jochenstein (Donau-km 2 201,75) Einsetzstellen für Kleinfahrzeuge (Interner Link).

Auf der für den internationalen Güterverkehr schiffbaren Donau (Bereich Kelheim bis Sulina) befinden sich Schleusen (Interner Link), mit deren Hilfe die Höhenunterschiede überwunden werden.

Elbe- und Odergebiet

Die Broschüre Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder (PDF, extern) informiert Sie über die geltenden Verkehrsvorschriften und spezielle Regelungen für die Sportschifffahrt.

Jedes Fahrzeug muss jederzeit mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren. Die Fahrgeschwindigkeit ist grundsätzlich so einzurichten, dass sie immer der Verkehrslage, der Beschaffenheit der Schifffahrtsstraße und den Naturverhältnissen genügt. Auf den Wasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Magdeburg, gelten daher für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb zulässige Höchstgeschwindigkeiten (Interner Link).

Sprechfunkpflicht für Kleinfahrzeuge in der Berliner Innenstadt: 
Auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 12,01 (Lessingbrücke) bis km 17,80 gilt § 4.05 Nummer 3 Satz 1 bis 3 BinSchStrO in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober täglich von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr auch für ein Kleinfahrzeug. (Sprechfunk Kleinfahrzeuge (Interner Link))

Öffentliche Sportbootliegestellen (Interner Link), überwiegend in der Innenstadt, laden kostenfrei zum Anlegen und Landgang in die Hauptstadt Berlin ein.

Der Elbe-Weser-Schifffahrtsweg verbindet die Elbe bei Otterndorf über den Hadelner Kanal, den Bederkesa-Geeste-Kanal und die Geeste mit der Weser bei Bremerhaven. Weitere Hinweise, wie z. B. Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Vorschriften für das Befahren sind den Informationen (PDF, intern) zu entnehmen.

Mit der Broschüre Informationen für Wassersportler zwischen Weser und Elbe (PDF, extern) möchte die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Ihnen Informationen und gleichzeitig Hilfestellung für die Planung und Realisierung von Boots- und Schiffstouren geben.

Rheingebiet

Von Rhein-km 497,0 bis Rhein-km 639,2 gibt es eine Vielzahl von Einsetzmöglichkeiten für Sportboote (Interner Link), an denen Sie Ihr Sportfahrzeug, allerdings auf eigene Gefahr, einsetzen können. Eine ausreichende Wassertiefe wird vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA Rhein nicht garantiert.

Zuständigkeiten in Deutschland und Frankreich, Schleusen und sonstige Ansprechpartner für die Sportschifffahrt entlang der deutsch-französischen Rheinstrecke werden in einem Informationsblatt (PDF, intern) vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Freiburg veröffentlicht.

Besonderheiten, die beim Führen von Kleinfahrzeugen in der französischen Binnenschifffahrt gelten, können Sie dem von der deutsch-französischen Wasserschutzpolizeistation angebotenen Merkblatt (PDF, intern) entnehmen.

In den Naturschutzgebieten im Rheingau gilt der Grundsatz: Wassersportler sind aktive Naturschützer. Tipps zum Verhalten in der Mariannenaue, Eltviller Aue, Rüdesheimer Aue und Lorcher Werth sowie Wichtiges in Sachen Hochwasser gibt Ihnen die Hessische Wasserschutzpolizei mit der Broschüre Wassersport und Naturschutz am Inselrhein (PDF, intern) an die Hand.

Für die zunehmende Sport- und Freizeitschifffahrt auf den Bundeswasserstraßen Mosel, Saar und Lahn stellt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hilfreiche Informationen für die Planung und Realisierung von Boots- und Schiffstouren in der Broschüre Wassersport auf Bundeswasserstraßen Mosel, Saar und Lahn (PDF, extern) zur Verfügung. Die hierin enthaltenen Regeln, Hinweise und Empfehlungen richten sich an alle Freizeitkapitäninnen und Freizeitkapitäne.

Auch für die Bundeswasserstraße Neckar gilt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine Rücksichtnahme auf andere Benutzer des Neckars ist oberstes Gebot. Weitere Verhaltens- und detaillierte Regeln sind in der Wassersportbroschüre für den Neckar (PDF, extern) zusammengefasst.

Am oberen Neckar werden die Schleusen von Deizisau bis Obertürkheim sowie die Schleuse Cannstatt über die Fernbedienzentrale Obertürkheim gesteuert und überwacht. Auf den fernbedienten Schleusen befindet sich kein Personal. Eine direkte Hilfeleistung bei Unfällen durch das Schleusenpersonal ist nicht mehr möglich. Deshalb ist für das Verhalten an fernbedienten Schleusen am oberen Neckar (PDF, intern) eine besondere Aufmerksamkeit beim Durchfahren der Schleusen notwendig.

Baden in Bundeswasserstraßen

Beim Baden in Bundeswasserstraßen (Interner Link) sollten grundsätzlich die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandene Schifffahrt und mögliche Strömungen beachtet werden, um jegliche Gefährdung zu vermeiden. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung enthält in § 8.10 (Interner Link) Regelungen, die das Baden einschränken.

Stand: 13. März 2024