Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte vom 03. Mai 1982 (VkBl. Seite 172) außer Kraft.

Stand: 01. September 2005