Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)

1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV

Abschnitt I. - Bundesweit tätige Behörden

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Fährführerschein und Fahrerlaubnis der Klasse F, ausgestellt auf Zonen 1 bis 4, sofern nicht beschränkt auf seil- oder kettengebundene FährenGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
2Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1, 2 oder 4 BinSchPersVGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
3Befähigungszeugnis für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene gemäß § 11 Absatz 5 BinSchPersVGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
4Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Führen eines Dienstfahrzeugs auf den Zonen 3 und 4 der Bundeswasserstraßen berechtigen (erteilt bis 20. Mai 2019)Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
5Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993)Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
6Bootsfahrlehrerschein, Bootsführerschein - Binnen und Bootsführerschein - See/ Binnen der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der LänderBundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei)
Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
6.1Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen (erteilt bis 31. März 1978)Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei)
Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
7Bescheinigung über die Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenwasserstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der SeeschifffahrtsstraßenOberfinanzdirektion
8Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich für den der Inhaber einen Berechtigungsschein (BBS) besitztBundesministerium der Verteidigung
8.1Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"Bundesministerium der Verteidigung
8.2Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"Bundesministerium der Verteidigung
9Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inkl. Binnenfahrt mit der Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011)Bundesministerium der Verteidigung
9.1Auch der bis zum 30. September 2011 erteilte Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit ReviererweiterungBundesministerium der Verteidigung
10Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993)Bundesamt für Zivilschutz

Abschnitt II - Baden Württemberg

Landesflagge Baden-Württemberg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1BootsführerzeugnisWasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
1.1Auch das durch die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg erteilte Bootssteuer- und BootsführerzeugnisWasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
2Feuerwehr Motorbootführerschein-BinnenLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
3Feuerwehrmotorboot-Führerschein für BinnenfahrtStadt Mannheim
4Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart (erteilt ab 01. März 2019)Landeshauptstadt Suttgart, Branddirektion Stuttgart

Abschnitt III - Bayern

Staatsflagge Freistaat Bayern

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Schiffsführerschein B für FahrgastschiffeKreisverwaltungen des Freistaates Bayern
2Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D
3Schiffsführerpatent der bayerischen WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizeizentralstelle Bayern
4Befähigungszeugnis zum Führen von DienstbootenWasserschutzpolizeidirektion Bayern
5Ermächtigungen zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in BayernWasserschutzpolizei in Bayern
6Bootsführerschein Berufsfeuerwehr Augsburg (erteilt ab 01. Juli 2019)Stadt Augsburg, Amt für Brand und Katastrophenschutz, Leitender Branddirektor
7Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. Juli 2022)Die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg

Abschnitt IV - Berlin

Landesflagge Berlin

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der WasserschutzpolizeiPolizeipräsidium Berlin
1.1Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung (TEA) der PolizeiPolizeipräsidium Berlin
1.2Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin"Polizeipräsidium Berlin
2Berechtigungsschein zum Führen von DienstfahrzeugenBerliner Feuerwehr

Abschnitt V - Brandenburg

Flagge Brandenburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Motorboot-Führerschein für BinnenfahrtLandesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
2POLIZEI Bootsführerschein - WSP Land Brandenburg
laminierte Karte
- ausgestellt ab 01. November 2022
Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg)
2.1Auch der bis zum 30. Oktober 2022 ausgestellte POLIZEI Bootsführerschein Land BrandburgStabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg)
2.2Auch die bis zum 30. Juni 2002 erteilten Polizeibootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei BrandenburgStabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg)
2.3Auch die bis zum 01. November 2011 erteilten Polizei Bootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Frankfurt Oder oder Polizeipräsidium PotsdamStabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg)
3Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. März 2022)Leiter der nautischen Feuerwehrfachschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel
4Bootsführerschein der Feuerwehr für BinnenfahrStadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz

Abschnitt VI - Bremen

Flagge Freie Hansestadt Bremen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigungsschein zum Führen von PolizeibootenWasserschutzpolizei des Landes Bremen
2BerechtigungsscheinFeuerwehr Bremerhaven

Abschnitt VII - Hamburg

Landesflagge Freie und Hansestadt Hamburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-BinnenWasserschutzpolizeischule Hamburg
Wasserschutzpolizei Hamburg
1.1Auch die bis 31. Dezember 1991 erteilte Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen EinweisungslehrgangWasserschutzpolizeischule Hamburg
Wasserschutzpolizei Hamburg
2Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet Obere TiedeelbeWasserschutzpolizeischule Hamburg
Wasserschutzpolizei Hamburg
3Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und DienstbootenLandespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg

Abschnitt VIII - Hessen

Flagge Hessen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten (erteilt ab 01. November 2023)Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei
1.1Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt ab 01. November 2023)Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei
1.2Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt ab 01. November 2023)Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei
1.3Auch die bis zum 01. Juni 1997 erteilten Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnisse des Hessischen WasserschutzpolizeiamtesHessisches Bereischaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung
1.4Auch die bis zum 31. Oktober 2023 erteilten Berechtigungen zum Führen von Hilfsstreifenbooten; Streifenbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen durch das Hessische BereitschaftspolizeipräsidiumHessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung
2Motorbootführerschein (erteilt ab 01. Januar 2021)Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion
3Feuerwehr-Bootsführerschein (erteilt ab 01. Juli 2020)Hessische Landesfeuerwehrschule
3.1Auch der bis 30. Juni 2019 erteilte Motorboot-Führerschein für BinnenfahrtHessische Landesfeuerwehrschule
4Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. September 2022)Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim
5Feuerwehrmotorboot-Führerschein für BinnenschifffahrtMagistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr-
6Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen FeuerwehrBürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor
7Motorboot-FührerscheinFeuerwehr Kassel

Abschnitt IX - Mecklenburg-Vormpommern

Landesflagge Mecklenburg-Vorpommern

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerzeugnis für StreifenbootsführerLandeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion
1.1Bootsführerschein für KüstenstreifenbootsführerLandeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion
1.2Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote)Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion

Abschnitt X - Niedersachsen

Flagge Niedersachsen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer
2Befähigungszeugnis für Strecken- oder StreifenbooteLeiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen
3Befähigungszeugnis für Hafenboote und HilfsbooteLeiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen
4Berechtigungsschein zum Führen eines Dienstbootes der Feuerwehr Hannover (erteilt ab 01. Juli 2019)Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr
5Amtlicher BerechtigungsscheinStadt Wolfsburg - Feuerwehr

Abschnitt XI - Nordrhein-Westfahlen

Flagge Nordrhein-Westfalen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerschein (erteilt bis 17. Januar 2022)Feuerwehrschule Stadt Beckum
2Polizei Bootssteuer- oder BootsführerscheinWasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfahlen
3Polizei oder Feuerwehr BootsführerscheinPolizeipräsidium Duisburg - Direktion Wasserschutzpolizei
4Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der FeuerwehrStadt Bochum, der Oberbürgermeister
5Dienstberechtigungsschein für FeuerwehrbooteBundesstadt Bonn, Amt für Feuer- und Katastrophenschutz
6Feuerwehr BootsführerscheinFeuerwehr der Stadt Duisburg, Leiter der Feuerwehr
7Feuerwehr-BootsführerscheinFeuerwehr der Stadt Essen, Direktor der Berufsfeuerwehr
8Amtlicher BerechtigungsscheinStadt Gelsenkirchen, Feuerwehr
9Bootsführerschein Feuerwehr für BinnenfahrtStadt Hattingen, Feuerwehr und Rettungsdienst
9.1Auch die bis zum 01. Juni 2012 erteilte o. g. Berechtigungen des Feuerschutzamtes der Stadt Hattingen
10DienstberechtigungsscheinStadt Köln, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
11Bootsführerschein der Feuerwehr für BinnenfahrtStadt Mühlheim an der Ruhr, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr)
12Feuerwehr-BootsführerscheinStadt Meerbusch
13Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (erteilt seit 01. Mai 2018)Bürgermeister der Gemeinde Beverungen, Leiter der Feuerwehr
14Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt (erteilt seit 01. Januar 2019)Oberbürgermeister Stadt Hamm, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
15Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter (erteilt seit 01. April 2017)Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der freiwilligen Feuerwehr
16Feuerwehr Bootsführerschein (erteilt seit 01. März 2021)Stadt Bay Oeynhausen, Leiter der Feuerwehr
17Feuerwehr Dortmund (erteilt seit 01. November 2021)Stadt Dortmund, Leiter der Feuerwehr
18RuhrschifferpatentBezirksregierung Düsseldorf (-bis 2007) erteilt vom Staatlichem Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes NRW)
19Amtlicher BerechtigungsscheinStadt Minden - Feuerwehr

Abschnitt XII - Rheinland-Pfalz

Landesflagge Rheinland-Pfalz

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerzeugnis der WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz
2Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf BinnenschifffahrtsstraßenFeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz
zuvor Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Abschnitt XIII - Saarland

Landesflagge Saarland

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf BinnenschifffahrtsstraßenLandkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz
2DienstberechtigungsscheinStadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt
3Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf BinnenschifffahrtsstraßenLandeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Brand- und Zivilschutz

Abschnitt XIV - Sachsen

Flagge Freistaat Sachsen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Amtlicher BerechtigungsscheinPräsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion
2Dienstberechtigungsschein der BerufsfeuerwehrLandeshauptstadt Dresden, Direktor der Feuerwehr

Abschnitt XV - Sachsen-Anhalt

Landesflagge Sachsen-Anhalt

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feierwehr Dessau-RoßlauStadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau, Berufsfeuerwehr

Abschnitt XVI - Thüringen

Flagge Thüringen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei")Thüringer Polizeiverwaltungsamt

2. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRGDeutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V.
2Bootsführerschein der DLRG
3Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen
a) der Wasserwacht des DRK oder
b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V.
3.1Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRK-Wasserwacht
oder Dienstführerschein für Bootsführer/Bootsführerin Binnen der Wasserwacht des DRK
-erteilt bis 01. Januar 2021-
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern
3.2Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten der BRK Wasserwacht
-erteilt bis 01. Januar 2021-
Bayerisches Rotes Kreuz
4Rettungsboot-Führerschein mit den Geltungsbereich BinnengewässerArbeiter-Samariter-Bund e. V., Wasserrettungsdienst
5Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK WasserwachtBayerisches Rotes Kreuz
6Verbandsführerschein "Wasserretungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen

3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV

Abschnitt I

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 (BGBl. I Seite 323) 
2Befähigungszeugnisse der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für den Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt 
3Zeugnis über die Überprüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) 

Abschnitt II - Bundesweit tätige Behörden

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigtBundesanstalt Technisches Hilfswerk
2Kraftbootführerschein der Bundespolizei See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPdL)Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei)
Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei)
2.1Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder (BPoL) zu führen (erteilt bis zum 31. Dezember 1980)Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei)
Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei)
3Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine)

Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden
Bundesministerium der Verteidigung
3.1Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf Wasserfahrzeuge der Gerätegruppe Buchstabe E, beschränkt auf den Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitztBundesministerium der Verteidigung
3.2Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOKBundesministerium der Verteidigung
3.3Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994)Bundesministerium der Verteidigung
Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der unter Nummer 3.2 und 3.3 genannten Berechtigungsscheine erfüllt ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragsstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden
3.4Leistungsnachweise II für WachoffiziereBundesministerium der Verteidigung
3.5Dokumente zur KommandanteneignungBundesministerium der Verteidigung

Abschnitt III

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Befähigungszeugnis für Schiffsführer oder Schiffsführerinnen gemäß § 78 BinSchPersV--Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 79 BinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält.Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
1.1Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066)Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
1.2Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschiffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066)Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
2Befähigungszeugnis für Schiffsführerinnen oder Schiffsführer, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 ausgestellt worden sind) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 13.04 RheinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält.Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
2.1Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300m Anlageband)) ausgestellt worden sindGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
2.2Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sindGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
3Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung für den Geltungsbereich mind. einer SeeschifffahrtsstraßeGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt IV - Brandenburg

Flagge Brandenburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf SeeschifffahrtsstraßenLeiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 

Abschnitt V - Hamburg

Landesflagge Freie und Hansestadt Hamburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste -

in Verbindung mit
  • einem Ausweis über die Zulassung zur selbstständigen Führung von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei oder Kraftbooten der Polizei sowie Ausweise über die Zulassung zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei, der von der zuständigen Stelle der Küstenländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein erteilt worden ist oder
  • Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienst-Kfz und Dienstbooten der Wasserschutzpolizei
 

Abschnitt VI - Hessen

Flagge Hessen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. November 2023)Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Wasserschutzpolizei
1.1Auch die bis zum 31. Oktober 2023 ausgestellten Berechtigungen zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt durch das Hessische BereitschaftspolizeipräsidiumHessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung

Abschnitt VII - Mecklenburg-Vorpommern

Landesflagge Mecklenburg-Vorpommern

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Bootsführerzeugnis für Küsten- oder StreifenbootsführerLandeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 
2Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von DienstbootenLandeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion)

4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Rettungsbootführerschein See
Wasserrettungsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Köln
2Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein BDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. v., Bad Nenndorf
3Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See
a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder
b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link)
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder
Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V.

Stand: 22. Januar 2024