Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Informationen rund um das Wassermotorradfahren

Verordnung (Interner Link) über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung - WasMotRV)

Amtliche Liste der Wassermotoräder

als ziehende Fahrzeuge (Interner Link) beim Wasserskilaufen

Übersicht über die für den Betrieb mit Wassermotorrädern zugelassenen Wasserflächen

Aufgrund des § 3 der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung) vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, wird der Betrieb mit Wassermotorrädern ab sofort nur auf den in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Wasserflächen (Interner Link) zugelassen. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 05. Juni 1998 (VkBl. 1998 Seite 439), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. Mai 2011 (VkBl. 2011 Seite 431) geändert worden ist.

Hinweise über das Wassermotorradfahren

Stand: 18. März 2024