Hinweis für das Wassermotorradfahren auf dem Rhein im deutsch-französischen Grenzgebiet
(ca. Rhein-km 170 bis Rhein-km 352)
Auf dem französischen Rhein gelten mittlerweile die gleichen Vorschriften wie in Deutschland.
(vgl. auch: Merkblatt (PDF, intern) beim Führen von Kleinfahrzeugen in der französischen Binnenschifffahrt).
Stand: 17. September 2019