Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 2 - Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5 Allgemeine Pflichten der Hersteller

§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8 Pflichten des Einführers

§ 9 Pflichten des Händlers

§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller

§ 11 Pflichten der privaten Einführer

§ 12 Angabe der Wirtschaftsakteure

Stand: 05. Dezember 2016