Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze

Gegenstand der Förderung

Innovationen im Sinne dieser Richtlinie sind industrielle Anwendungen von Produkten oder Verfahren, die im Vergleich zum Stand der Technik in der Schiffbauindustrie in der Europäischen Union technisch neu oder wesentlich verbessert sind und das Risiko eines technischen oder industriellen Fehlschlags bergen.

Förderfähig sind von Werften oder deren Tochterunternehmen durchgeführte Innovationsmaßnahmen (Produkte oder Verfahren) für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Diese Produkt- oder Verfahrensinnovationen müssen erstmalig im Bereich des Schiffbaus in der Europäischen Union industriell angewendet werden.

Antragsberechtigte

Innovationsförderung können bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften (im Folgenden: Antragsteller) erhalten, die Sitz und Fertigungsstätte in der Bundesrepublik Deutschland haben und den Schiffbauauftrag oder Teile davon, bei denen förderfähige schiffbauliche Innovationen zur Anwendung kommen, in der Bundesrepublik Deutschland ausführen.

Details zu den förderfähigen schiffbaulichen Innovationen, Art und Höhe der Förderung und dem Antragsverfahren können Sie unter www.bafa.de/isb (Externer Link) abrufen.

Ansprechpartner

Die Anträge (einschließlich Anlagen) sind einzureichen beim:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 423 - Mineralöle und Gase, Satellitendatensicherheit, Förderung innovativer Schiffbau
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-2032 oder -2440 oder -2348
schiffbau@bafa.bund.de
www.bafa.de/isb (Externer Link)

Stand: 21. November 2022