Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Das Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Fördervorhaben

  1. Freiwilliger vorzeitiger Austausch von betriebsfähigen Dieselmotoren
    (Nummer 2.1 der Richtlinie)

  2. Anschaffung und Einbau eines zusätzlichen Abgasnachbehandlungssystem (AGN-System) zur Nachrüstung an bestehenden Motoren
    (Nummer 2.2 der Richtlinie)

Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen für die Beschaffung und den Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren für Gütermotorschiffe vom 03. September 2021 (BAnz AT 21.09.2021)

Verwendungsnachweise für bewilligte Zuwendungen ab 22. September 2021

Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen der Ausrüstung mit emissionsärmeren Dieselmotoren
(Nummer 2.1 der Richtlinie)

Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen der Ausrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen
(Nummer 2.2 der Richtlinie)

Stand: 02. Januar 2023