Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Empfehlende Zeichen

Die angegebenen Empfehlenden Zeichen beziehen sich auf die Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Abweichungen sind jeweils in roter Schrift gekennzeichnet.

D.1
Empfohlene Durchfahrtsöffnung

  1. für Verkehr in beiden Richtungen

    Empfehlungszeichen D.1a - Empfohlene Durchfahrt für Verkehr in beiden Richtungen

  2. für Verkehr nur in Richtung in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt)

    Empfehlungszeichen D.1b - Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in Richtung in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt)

    Empfehlungszeichen D.1b - Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in Richtung in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt)

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D.2
Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten

Empfehlungszeichen D.2 - Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten

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D.3
Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren

Empfehlungszeichen D.3a - Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren

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Stand: 21. November 2022