Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Downloadbereich der in ELWIS vorhandenen Schifffahrtszeichen / Anträge / Formulare

Schifffahrtszeichen - Kennzeichnung der Wasserstraßen

Auf den Bundeswasserstraßen werden Verkehrsregelungen für die Schifffahrt mit Schildern und Verkehrszeichen dargestellt und sorgen somit auf dem Wasser für Sicherheit und Ordnung. Die Schifffahrtszeichen (Interner Link) sind aufgeteilt in Verbotszeichen, Gebotszeichen, Hinweiszeichen (beispielsweise zum Fahrwasser oder zur Fahrwasserseite) und sonstige wie etwa empfehlende Zeichen oder Zeichen für Einschränkungen.

Anträge / Formulare

Kleinfahrzeuge

Antragweitere Informationen:
Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
Antrag (PDF)
Anträge können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (Externer Link) gestellt werden. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben und Ziffern, die das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennen lassen. Nachdem Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, der an Bord mitzuführen ist. Informationen zur Entrichtung der Gebühr (Rechnung, SEPA-Lastschrift) finden Sie auf der Website des jeweiligen WSA.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Kennzeichnung Kleinfahrzeuge (Interner Link)
Antrag auf Änderung der Angaben
Antrag (PDF)
Anträge auf Änderung der Angaben gemäß § 9 KlFzKV-BinSch (Interner Link) müssen bei dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Externer Link) gestellt werden, das den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ausgestellt hat.
Möchte ein neuer Eigentümer fortan ein Kennzeichen eines anderen WSA erhalten, handelt es sich um eine neue Zuteilung eines Kennzeichens (siehe oben). Bei einer Änderung ist der bisherige Ausweis über das Kennzeichen dem Antrag im Original beizufügen.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Kennzeichnung Kleinfahrzeuge (Interner Link)

Schiffsführerzeugnisse / Befähigungsnachweise

Antragweitere Informationen:
(neu - Stand April 2023)
Antrag auf Zulassung zu einer Patentprüfung
Antrag Zulassung zur Patentprüfung (PDF)

Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und diesen mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Anträge Schiffsführerzeugnisse (Interner Link).

(neu - Stand Juli 2023)
Antrag auf Umtausch eines Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis
Antrag Umtausch Kleinschifferzeugnis (PDF)
Seit dem 18. Januar 2022 dürfen Sportbootführerscheine grundsätzlich nur noch zu nicht-gewerblichen Zwecken, also nur noch für Sport- oder Erholungszwecke genutzt werden. Für gewerbliche bzw. berufliche Zwecke ist nun grundsätzlich ein sog. Kleinschifferzeugnis erforderlich. Genauere Angaben zu den bis zum 17. Januar 2027 geltenden Übergangsvorschriften und wie Sie ein Kleinschifferzeugnis (Interner Link) erwerben können haben wir für Sie zusammengestellt.
(neu - Stand April 2023)
Antrag auf Umtausch eines Schiffsführerzeugnisses
Antrag Verlängerung Umtausch (PDF)
Inhaber eines bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Schiffsführerzeugnisses können dieses Zeugnis bis spätestens zum 17. Januar 2032 (für Fährzeugnisse 17. Januar 2042) in ein neues Zeugnis nach der BinSchPersV umtauschen.
Antrag für die Abnahme der Prüfung zum Erwerb einer ADN-Sachkundebescheinigung

Antrag ADN-Sachkundebescheinigung (Word-Dokument)

Für die Abnahme der Prüfung zum Erwerb einer ADN-Sachkundebescheinigung senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die zuständige Behörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (Externer Link), Am Probsthof 51, 53121 Bonn.
Antrag auf Verlängerung der ADN-Bescheinigung
Antrag Verlängerung ADN-Bescheinigung (Word-Dokument)
Für die Verlängerung einer ADN-Bescheinigung senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die zuständige Behörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (Externer Link), Am Probsthof 51, 53121 Bonn.
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundigenzeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Antragsformular (PDF)

Für die Erstausstellung oder die Verlängerung eines Zeugnisses für Sachkundige in der Fahrgastschifffahrt verwenden Sie bitte dieses Formular, das Sie bei jedem deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Externer Link) einreichen können.

Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV
Tauglichkeitszeugnis (PDF)
Das Zeugnis ist bei der Beantragung von Besatzungsqualifikationen für die Einstiegs- und Betriebsebene (außer dem Maschinenpersonal) sowie die Schiffsführerzeugnisse beizufügen. Es ist ausschließlich von einem/r zugelassenen Arzt/Ärztin auszufüllen.
Antrag auf Ausstellung eines Schifferdienstbuches
Antrag Schifferdienstbuch (PDF)

Alle Besatzungsmitglieder die über kein in Deutschland gültiges Schiffsführerzeugnis verfügen, müssen im Besitz eines Schifferdienstbuches mit einer dort eingetragenen Qualifikation sein. Das Schifferdienstbuch ist an Bord mitzuführen und dient sowohl als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitgliedes als auch zum Nachweis der Fahrzeiten zur Erlangung einer höheren Qualifikation. Schifferdienstbücher werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (Externer Link) ausgestellt.

Damit die in das Schifferdienstbuch eingetragenen Fahrzeiten angerechnet werden können, müssen diese von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt validiert worden sein. Dies kann nur für solche Fahrtage erfolgen, die höchstens 15 Monate zurückliegen.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und insbesondere die Liste der dem Antrag beizufügenden Dokumente auf der Seite Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise in der gewerblichen Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise der Besatzung auf Einstiegs- und Betriebsebene

Verlustanzeige eines Schifferdienstbuches
Verlustanzeige Schifferdienstbuch (PDF)

 

Falls Ihr Schifferdienstbuch abhanden gekommen ist, bitte ausgefüllt und unterschrieben an das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt übersenden.

Untersuchung / Eichung

Antragweitere Informationen:
Antrag auf Untersuchung
Antrag Untersuchung (Word-Dokument)
Zur Feststellung der Anforderungen an Bau, Ausrüstung, Einrichtung und Besatzung von Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern muss ein Antrag auf Untersuchung bei der Untersuchungskommission einer Außenstelle Ihrer Wahl (Interner Link) gestellt werden.
Antrag auf Eichung
Antrag Eichung (Word-Dokument)
Zur Feststellung der Tragfähigkeit oder Wasserverdrängung bei Schiffen oder Sportbooten muss ein Antrag auf Eichung beim Schiffseichamt einer Außenstelle Ihrer Wahl (Interner Link) gestellt werden.
Die Eichung besteht darin, das Volumen des Schiffskörpers und die damit verdrängte Wassermenge festzustellen.
Antrag auf Ausstellung einer einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI)
Antrag ENI (PDF)
Alle Fahrzeuge mit einem Schiffsattest müssen eine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI-Nummer) nach einem europaweit einheitlichen Verfahren führen. Diese Nummer wird das Schiff während seiner gesamten Lebensdauer begleiten, auch bei einem Länderwechsel.
Antrag auf Ausstellung einer Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU)
Antrag RZU (PDF)
Der Antrag auf Ausstellung einer Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde (RZU) kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Voraussetzungen für die Erteilung der Urkunde sind die Eintragung in ein Schiffsregister und die Erfüllung der im Merkblatt zum Antrag (PDF, intern) genannten Bedingungen. Liegen Treuhandverhältnisse vor, muss zusätzlich eine Treuhanderklärung (PDF, intern) eingereicht werden.

Gefahrgut-Unfall-Bericht

Antragweitere Informationen:
Gefahrgut-Unfall-Bericht gemäß ADN
Gefahrgut-Unfall-Bericht (PDF)

Bei einem schweren Unfall oder Zwischenfall im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter muss der Verlader, Befüller, Beförderer und Empfänger gemäß § 27 Absatz 1 GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - sicherstellen, dass der zuständigen Behörde des Staates, in dem sich der Vorfall ereignet hat, ein Bericht nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADN vorgelegt wird.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Berichte bei derartigen Unfällen in der Binnenschifffahrt dem Dezernat Technische Schiffssicherheit (Interner Link) vorzulegen, damit sie erfasst und auf Plausibilität geprüft werden können. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veranlasst anschließend die sicherheitstechnische Bewertung der Vorfälle und leitet die Berichte erforderlichenfalls an das Sekretariat der ECE weiter.

Nachtschleusung am Neckar

AntragWeitere Informationen:
Nachtschleusung an den Schleusen am Neckar
Antrag Nachtschleusung (PDF)
Nach 22:00 Uhr besteht für die gewerbliche Schifffahrt die Möglichkeit der Nachtschleusung an den Schleusen am Neckar, sofern diese sich bis 19:00 Uhr mit einer schriftlichen Voranmeldung angemeldet hat. Die fernbedienten Schleusen von Hofen bis Deizisau werden rund um die Uhr betrieben, hier entfällt somit die Anmeldung.

Förderprogramme

Anträge sowie weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Förderprogramm (Interner Link).

Stand: 31. Juli 2023