Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet man als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ).

Die deutschen Gewässer in Nord- und Ostsee unterteilen sich in die 12 Seemeilen-Zone (sogenanntes Küstenmeer) und die AWZ. Das Küstenmeer ist deutsches Hoheitsgebiet und unterliegt der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste befindet sich die ausschließliche Wirtschaftszone, an die sich die hohe See anschließt. In Nord- und Ostsee ist die deutsche AWZ im Wesentlichen mit dem sogenannten deutschen Festlandsockel identisch. Den Festlandsockel bildet der seewärts des Küstenmeeres gelegene Meeresboden und Meeresuntergrund der Unterwassergebiete bis zu einer Ausdehnung von maximal 200 Seemeilen. Aufgrund der angrenzenden AWZ der Nachbarstaaten ist in der Ostsee (PDF, extern) die deutsche AWZ sehr viel kleiner als in der Nordsee (PDF, extern).

Die AWZ dient dem Verkehr zwischen den Staaten und seine freie Benutzung im verkehrsrechtlichen Sinne bildet die Basis für den weltweiten Handel.

Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt obliegen dem Bund seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres Aufgaben, wenn das Völkerrecht dies zulässt oder gar erfordert. Dies sind beispielsweise:

  • Schifffahrtspolizei (für Schiffe, die die Bundesflagge führen),
  • Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in sonstigen Fällen,
  • Überwachung und Unterstützung der Fischerei,
  • polizeiliche Aufgaben zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und zur Wahrnehmung völkerrechtlicher Befugnisse nach Maßgabe zwischenstaatlicher Abkommen.

Stand: 04. Dezember 2023