Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Sprechfunkzeugnisse

Anerkennungsstatus des RYA-Funkzeugnisses

Die aktuelle Information zum RYA-Funkzeugnis (PDF, intern) gibt den derzeitigen Sachstand (April 2020) wieder, unter Bezugnahme auf die im Jahr 2017 erfolgte Veröffentlichung.

Fachinformation 2017 (PDF, intern)
(Stand 03/2017, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVI)

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

An Bord eines jeden Schiffes, das mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, ist gemäß den Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (Externer Link) mitzuführen. Das Handbuch wird vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) herausgegeben.

Änderung der NIF-Funkkanäle

Am 15. November 2022 ab 11:00 Uhr werden Änderungen der NIF-Funkkanäle vorgenommen. Weitere Informationen können Sie dem Infoblatt zur Änderung der NIF-Funkkanäle (PDF, intern) entnehmen. Die neuen Angaben finden im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Regionaler Teil Deutschland (HB BSF), Ausgabe 2023 Berücksichtigung. Bitte beachten Sie die Tafelzeichen an den jeweiligen Bundeswasserstraßen. Diese werden zeitnah aktualisiert.

Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sprechfunkzeugnis sowie die Funkzeugnispflicht für die Bedienung einer Schiffsfunkanlage werden in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) (Interner Link)) festgelegt und geregelt.

Übersicht Funkzeugnisse

Eine Übersicht der Funkzeugnisse und deren Berechtigungen zur Teilnahme an Funkdiensten (PDF, extern) wird vom Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) in einem Merkblatt zur Verfügung gestellt.

Anerkennung ausländischer Funkzeugnisse

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Funkzeugnissen (PDF, extern) für die Teilnahme am nationalen Binnenschifffahrtsfunk werden ebenfalls vom ABVT in einem Merkblatt zusammengefasst.

Verwendung von "THIS IS" im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr

Information zum Binnenschifffahrtsfunk (Interner Link) - Verwendung von "THIS IS" im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle (Berufsschifffahrt und Sportschiffahrt) zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen binnenwärts der Grenze der Seefahrt teilzunehmen.

Für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (Externer Link) in Koblenz (ABVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen.

Ab 01. Oktober 2018 gilt folgende Neuregelung für den Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC:
In den bisherigen Fragenkatalogen für die Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC sowie die Anpassungsprüfung SRC (Nummer 145, VkBl. 2009, Seite 492 geändert durch die Nummer 85, VkBl. 2010, Seite 288) werden Prüfungsfragen durch die nachfolgend veröffentlichten Fragen mit gleicher Nummer ersetzt.

Änderungen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse SRC/LRC (PDF, intern)
gültig ab 01. Oktober 2018

Fragenkatalog SRC (PDF, intern)
gültig ab 01. Oktober 2018
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des Amtes für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Fragenkatalog Anpassungsprüfung (PDF, intern) zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC) für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf Sportfahrzeugen.

Ab 01. Oktober 2018 gilt folgende Neuregelung für den Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC:
In den bisherigen Fragenkatalogen für die Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC sowie die Anpassungsprüfung SRC (Nummer 145, VkBl. 2009, Seite 492 geändert durch die Nummer 85, VkBl. 2010, Seite 288) werden Prüfungsfragen durch die nachfolgend veröffentlichten Fragen mit gleicher Nummer ersetzt.

Änderungen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse SRC/LRC (PDF, intern)
gültig ab 01. Oktober 2018

Fragenkatalog LRC (PDF, intern)
gültig ab 01. Oktober 2018
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des Amtes für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Prüfungen

Zuständig für die Prüfungen und für die Erteilung des UKW-Sprechfunkzeugnisses UBI ist das Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) (Externer Link) in Koblenz.

Für alle aufgeführten Sprechfunkzeugnisse sind für die Prüfungen und für die Erteilungen der Deutsche Motoryachtverband e. V. (DMYV) (Externer Link) und der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) (Externer Link) zuständig. Die beauftragten Verbände führen die ihnen nach der Schiffssicherheitsverordnung übertragene Aufgabe der Erteilung von Funkbetriebszeugnissen nach Maßgabe der Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse (Interner Link), gültig ab 01. Oktober 2011, durch.

Einheitliche UNECE Redewendungen

Für den Funkverkehr in der Binnenschifffahrt wurden vom Binnenverkehrsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa einheitliche UNECE-Redewendungen (Interner Link) erstellt, die die Sicherheit der Schifffahrt und das Führen von Schiffen verbessern sollen. Die Redewendungen sollen außerdem den Binnenschiffern helfen, auftretende Sprachschwierigkeiten außerhalb ihres Heimatstaates in den entsprechenden Verkehrskreisen im internationalen Binnenschiffsverkehr zu überwinden.

Hinweis zur Beantwortung von Prüfungsfragen mit Bezug zur See-Berufsgenossenschaft

Seit dem 22. Juli 2011 ist die gesetzliche Bezeichnung der ehemaligen "See-Berufsgenossenschaft" geändert worden in "Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft".

Bei der Beantwortung der Prüfungsfragen, die sich auf die "Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft" beziehungsweise auf die "See-Berufsgenossenschaft" beziehen, gelten bis zur Änderung der Fragenkataloge die Antworten "See-Berufsgenossenschaft" bzw. "See-BG", "Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft" oder auch "BG Verkehr" als richtig.

(BGBl. I Seite 1512 vom 29. Juli 2011)

Fundstellen Seefunkzeugnisse / UKW-Sprechfunkzeugnisse Binnenschifffahrtsfunk

Liste der Fundstellen (PDF, intern) von Veröffentlichungen des BMVBW/BMVBS zu Seefunkzeugnissen und zum UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Stand: 01. Februar 2006).

Stand: 14. Februar 2024