Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Information zum Binnenschifffahrtsfunk - Verwendung von "THIS IS" im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr

In Deutschland wird der Binnenschifffahrtsfunk gemäß der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk sowie des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk abgewickelt1). Die Regionale Vereinbarung ist eine Vereinbarung auf der Grundlage des Völkerrechts, konkret auf Grundlage des Artikels 6 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, Radio Regulations). Die VO Funk enthält Bestimmungen über die Abwicklung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehrs (gemeint ist hier der Funkverkehr).

Die VO Funk wird regelmäßig durch Weltfunkkonferenzen überarbeitet. Die Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU) in Genf, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, gibt die VO Funk in den sechs Arbeitssprachen der ITU heraus, nämlich in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch. Bis zur Weltfunkkonferenz im Jahr 2012 waren in den sechs Sprachausgaben der VA Funk zwar die Signale MAYDAY, PAN PAN und SECURITE einheitlich enthalten, ebenfalls wichtige Angaben wie z. B. zur aussendenden Funkstelle ("Hier ist ...") waren hingegen in einer der sechs Sprachen auszusenden2). Der Vorschlag, auch an dieser Stelle eine Vereinheitlichung und damit einer der Sicherheit dienende Vereinfachung vorzunehmen, traf bei der Weltfunkkonferenz 2012 auf breite Zustimmung. Seitdem findet sich in allen Sprachfassungen der VO Funk zur Identifizierung der aussendenden Funkstelle der feste Begriff "THIS IS"3).

So wie MAYDAY, PAN PAN und SECURITE einst dem Französischen entnommen worden sind, werden sie heute als feststehende Signale mit fester Bedeutung im Funkverkehr wahrgenommen. Im gleichen Sinne gilt nun, dass die Phrase THIS IS zur Kennzeichnung der aussendenden Funkstelle lediglich aussieht wie Worte der englischen Sprache. Tatsächlich ist dies nun eben kein englischer Satz mehr, sondern eine sprachenübergreifende Phrase mit fester Bedeutung.

Bis auf diese wenigen wichtigen feststehenden Signale und Phrasen, die durch das Völkerrecht vorgegeben sind, kann der weitere Not-, Dringlichkeits und Sicherheitsverkehr in Deutschland bzw. dort, wo es gestattet ist, auch weiterhin in deutscher Sprache abgewickelt werden.

1) Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung, § 3 Absatz 1:
"Der Funkdienst bei einer Schiffsfunkstelle darf nur nach Maßgabe der Regionalen Vereinbarung und des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk abgewickelt werden."

2) Am Beispiel der VO Funk 2001 - englische Ausgabe:
"... the words THIS IS ...", französische Ausgabe: "... le mot ICI ...", spanische Ausgabe: "... la palabra AQUÍ ..."
Hier sind die russische, arabische und chinesische Variante nicht aufgeführt.

3) Am Beispiel der VO Funk 2012 - englische Ausgabe:
" ... the words THIS IS ...", französische Ausgabe: "... les mots «THIS IS» ...", spanische Ausgabe: "la palabra «THIS IS» ...".
Hier sind die russische, arabische und chinesische Ausgabe nicht aufgeführt. Dort ist ebenfalls «THIS IS» enthalten.

Stand: 07. November 2022