Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

IV. Kommunikation

  1. Eine halbe Stunde vor Erreichen der Lotsenversetzposition hat das Schiff auf UKW-Kanal 16 ständig hörbereit zu sein, damit der Hubschrauber mit dem Schiff Funkkontakt aufnehmen kann.

  2. Das Schiff wird von dem Hubschrauber auf UKW-Kanal 16 angerufen. Nach Herstellung des Funkkontaktes wird nach Vereinbarung auf UKW-Kanal 9 oder 72 umgeschaltet. Ist Funkkontakt nicht möglich, ist gemäß Abschnitt V Nummer 4 zu verfahren.

  3. Das Schiff sollte nachfolgende Daten an den Hubschrauber übermitteln:

    1. die Position,

    2. den rechtweisenden Kurs,

    3. die Geschwindigkeit über Grund,

    4. die Richtung und Stärke des Windes an Deck am Ort des Landeplatzes, bezogen auf die Kiellinie des Schiffes,

    5. die Lufttemperatur und die horizontale Sichtweite,

    6. Stampf- und Rollbewegungen, Übernahme von Gischt und Seen,

    7. Zustand des Decks (z. B. trocken, feucht usw.) und

    8. die Lage der Abwinsch- bzw. Start- und Landefläche.

  4. Auf Anforderung der Hubschrauberbesatzung sendet das Schiff auf Frequenz 410 kHz zur Identifizierung sein Rufzeichen zweimal nacheinander, gefolgt von einem 30 Sekunden Dauerton, und wieder zweimal das Rufzeichen. Die Abstrahlung dieser Signale kann so lange erforderlich sein, bis der Hubschrauber über dem Schiff steht.

  5. Für das Versetzmanöver ist die Windrichtung an Deck des Schiffes von Bedeutung. Es ist wünschenswert, dass der scheinbare Wind von vorn kommt, und zwar entweder 4 Strich von Backbord oder 4 Strich von Steuerbord. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass der relative Wind von 4 Strichen achterlich kommt.

  6. Die Schiffsleitung sollte Kurs und Geschwindigkeit so einrichten, dass das Stampfen und Rollen sowie die Übernahme von Gischt und Seen auf ein Minimum beschränkt werden bzw. dass die erforderliche relative Windrichtung und -geschwindigkeit durch Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen erzielt werden.

Stand: 18. August 2017