Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Revierlotsverordnungen

Seelotsrevier Elbe

Das Seelotsrevier Elbe umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Hamburg und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB". Die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe erfolgt auf Grundlage der Elbe-Lotsverordnung (Elbe-LV) (Interner Link).

Seelotsrevier Ems

Das Seelotsrevier Ems umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Papenburg und der Leuchttonne "GW/TG". Die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems erfolgt auf Grundlage der Ems-Lotsverordnung (Ems-LV) (Interner Link)

Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I und

Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde

Das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I umfasst alle Fahrtstrecken zwischen den Schleusen Brunsbüttel und der Lotsenwechselstation in Rüstenbergen im Nord-Ostsee-Kanal sowie auf der Elbe die Fahrtstrecken zu den Schleusen Brunsbüttel auf einem Gebiet, das im Osten durch die Ostgrenze der Nord-Ost-Reede von Brunsbüttel und deren südliche Verlängerung im Westen durch den Längengrad 09° 03' 55'' Ost und im Süden durch das Südufer der Elbe begrenzt wird.

Das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde umfasst alle Fahrtstrecken zwischen der Lotsenwechselstation in Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal und dem Leuchtturm Kiel, alle übrigen Fahrtstrecken auf der Kieler Förde, alle Fahrtstrecken auf der Trave zwischen Lübeck und der Leuchttonne 1 vor Travemünde sowie alle Fahrtstrecken auf der Flensburger Förde zwischen Flensburg und der Tonne "Flensburger Förde".

Die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde erfolgt auf Grundlage der Nord-Ostsee-Kanal-Lotsverordnung (NOK-LV) (Interner Link)

Seelotsrevier Weser I und

Seelotsrevier Weser II/Jade

Das Seelotsrevier Weser I umfasst alle Fahrtstrecken auf der Weser zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie die Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth.

Das Seelotsrevier Weser II/Jade umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven im Bereich der Geestemündung und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB", die Fahrtstrecken zwischen der Außenposition des Lotsenversetzschiffes im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne" sowie die Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und der Lotsenversetzposition beim Feuerschiff "GB".

Die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade erfolgt auf Grundlage der Weser/Jade-Lotsverordnung (Weser/Jade-LV) (Interner Link)

Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund

Das Seelotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund umfasst alle Fahrtstrecken zwischen dem Hafen Wismar und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen, zwischen den Rostocker Häfen und den seewärtigen Lotsenversetzpositionen, zwischen dem Hafen Stralsund einschließlich der Häfen an den Boddengewässern und der Lotsenversetzposition "Ansteuerungstonne Gellen" sowie zwischen dem Hafen Stralsund einschließlich des Stadthafens Sassnitz und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom und den Lotsenversetzpositionen bei Thiessow mit den Ansteuerungen "Landtief" und "Osttief".

Die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund erfolgt auf Grundlage der Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung (WIROST-LV) (Interner Link).

Stand: 07. November 2022