Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kanalsteurer

Speziell ausgebildete ehemalige Kapitäne und Nautische Offiziere, die während der Passage des Nord-Ostsee-Kanals das Ruder bedienen, werden als Kanalsteurer bezeichnet und sollen die sichere Kanaldurchfahrt gewährleisten. Allerdings dürfen die Schiffe mit einem Kanalsteurer an Bord auf einen Lotsen nicht verzichten, der eine beratende Tätigkeit für den Schiffskapitän übernimmt. Durch ihre besonderen Revierkenntnisse und Aufgaben gewährleisten so Lotse und Kanalsteurer als Team eine sichere Kanalpassage. Schiffsführer bleibt der Kapitän.

Kleinere Schiffe wie Segelyachten brauchen keinen Kanalsteurer für die Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals anzufordern. Die Anforderung ist erst ab einer bestimmten Schiffsgröße erforderlich.

Auf den nachfolgend angegebenen Streckenabschnitten haben Fahrzeuge einen Kanalsteurer anzunehmen, wenn eine der folgenden Abmessungen überschritten sind:

Zwischen Holtenau und Rüsterbergen (Lotsenwechselstation):
Länge: 100,00 Meter / 115,00 Meter
Breite: 15,50 Meter / 14,00 Meter
Tiefgang: 6,10 Meter / 6,10 Meter

Zwischen Rüsterbergen (Lotsenwechselstation) und Brunsbüttel:
Länge: 100,00 Meter / 120,00 Meter
Breite: 16,50 Meter / 14,50 Meter
Tiefgang: 6,10 Meter / 6,10 Meter

Fahrzeuge mit den Abmessungen
Länge: 100,00 Meter / 120,00 Meter
Breite: 19,00 Meter / 17,00 Meter
Tiefgang: 7,00 Meter / 7,00 Meter
werden mit einem, darüber hinaus mit zwei Kanalsteurern (Rotte) besetzt.

Kanalsteurer stellen eine eigene Berufsgruppe dar, die Wahrung der Berufsinteressen der Kanalsteurer nimmt der Verein der Kanalsteurer e. V. (Externer Link) wahr.

Stand: 07. November 2022