Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Vierter Abschnitt - Fahrregeln

Die Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.

§ 21 Grundsätze

§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

§ 23 Überholen

§ 24 Begegnen

§ 25 Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser

§ 26 Fahrgeschwindigkeit

§ 27 Schleppen und Schieben

§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken

§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen

§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote

§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen

Stand: 01. Oktober 2002