Siebenter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
Die Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.
§ 41 Geltungsbereich
§ 42 Zulassung
§ 43 An- und Abmeldung
§ 44 aufgehoben
§ 45 Verkehr in den Zufahrten
§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48 Fahrabstand
§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52 aufgehoben
§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54 aufgehoben
Stand: 01. November 1998