Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Sechster Abschnitt - Sonstige Vorschriften

Die Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.

§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen

§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd

§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren

§ 40 Mitführen von Unterlagen

Stand: 22. März 2012