Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord

Die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord erlassenen Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen änderungen unterliegen.

§ 32 Absatz 1 Nummer 7 Ankern
(WSD Nordwest Nummer 13)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 16)

§ 32 Absatz 3 Reeden mit besonderer Zweckbestimmung
(WSD Nordwest Nummer 14)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 17)

§ 33 Absatz 2 Nummer 5 Verbot des Anlegens und Festmachens
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 18)

§ 34 Reeden und Liegestellen für Umschlag und Bunkern
(WSD Nordwest Nummer 15)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 19)

§ 35 Absatz 1 Reeden und Liegestellen für Fahrzeuge mit bestimmten gefährlichen Gütern
(WSD Nordwest Nummer 16)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 20)

§ 36 Absatz 1 Reeden und Liegestellen für den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
(WSD Nordwest Nummer 17)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 21)

Stand: 01. Februar 2014