Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
Die Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Schifffahrtszeichen
§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Stand: 01. November 1998