Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Erläuterung zur Anlage II

1. Allgemeines

Gemäß § 6 Absatz 1 haben Fahrzeuge zusätzlich zu den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Sichtzeichen und Schallsignalen nur solche nach Maßgabe dieser Anlage zu führen, zu zeigen oder zu geben.

2. Zu den Lichtern

Die nach den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter sind zusätzlich dargestellt

2.1 Kennzeichnungen der Lichter

Ist ein Funkellicht vorgeschrieben, so ist als Zeitmaß mindestens 120 Lichterscheinungen in der Minute einzuhalten.

2.2 Darstellung der Lichter

Rundumlicht in der angegebenen Farbe

Lichtsignal - Rundumlicht in der angegebenen Farbe

festes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über einen begrenzten Horizontbogen

Lichtsignal - festes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über einen begrenzten Horizontbogen

festes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über einen begrenzten Horizontbogen, vom Beobachter abgekehrte Richtung

Lichtsignal - festes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über einen begrenzten Horizontbogen, vom Beobachter abgekehrte Richtung

Funkellicht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

Lichtsignal - Funkellicht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

Gleichtaktlicht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

Lichtsignal - Gleichtaktlicht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

auf und nieder bewegtes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

Lichtsignal - auf und nieder bewegtes Licht in der angegebenen Farbe, sichtbar über den ganzen Horizont

Leuchtkugel mit Sternen in der angegebenen Farbe

Lichtsignal - Leuchtkugel mit Sternen in der angegebenen Farbe

3. Zu den Schallsignalen

Darstellung der Schallsignale

ein langer Ton

Schallsignal - ein langer Ton

ein kurzer Ton

Schallsignal - ein kurzer Ton

Glockenschlag

Schallsignal - Glockenschlag

rasches Läuten der Glocke

Schallsignal - Rasches Läuten der Glocke

Stand: 01. November 1998