Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 58 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen

(1) Die Führer von Fahrzeugen, Schub- und Schleppverbänden, die die nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Abmessungen und Größen überschreiten, sowie von Fahrzeugen im Sinne des § 30 Absatz 1 haben der nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Verkehrszentrale folgende Angaben zu melden:

  1. soweit die Meldung der nachfolgenden Angaben nicht schon nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 2.6 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Anlaufbedingungsverordnung vorgenommen worden ist, rechtzeitig vor dem Befahren der nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Seeschifffahrtsstraßen:

    1. Name, Unterscheidungssignal, gegebenenfalls IMO-Schiffsidentifikationsnummer oder Maritime Mobile Service Identity (MMSI)-Nummer und Art des Fahrzeugs,

    2. Position des Fahrzeugs,

    3. Länge, Breite und aktueller Frischwassertiefgang des Fahrzeugs in Metern,

    4. letzter Auslauf- und nächster Anlaufhafen,

    5. Angabe, ob Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 befördert werden und, wenn dies zutrifft, Angabe der Ladungsart und -menge und der UN-Nummer, oder ob solche Güter befördert worden sind und danach die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind,

    6. Angabe, ob gefährliche oder umweltschädliche Güter im Sinne der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Anlaufbedingungsverordnung befördert werden,

    7. Erklärung, ob Mängel an Schiff oder Ladung vorliegen und

    8. Gesamtzahl der Personen an Bord;

  2. während der weiteren Fahrt bei den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Positionen:

    1. Name und Unterscheidungssignal des Fahrzeugs,

    2. Position des Fahrzeugs,

    3. Geschwindigkeit des Fahrzeugs und

    4. Passierzeit des Fahrzeugs;

  3. Unterbrechung und Fortsetzung der Fahrt.

(2) Nach Abgabe der ersten Meldung muss der Führer eines Fahrzeugs im Sinne des Absatzes 1 ständig über UKW-Sprechfunk auf den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten UKW-Kanälen und, wenn technisch durchführbar, auf UKW-Kanal 16 ansprechbar sein.

(3) Sind Schiffe mit AIS ausgerüstet und befinden sich diese in einem nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Bereich, haben die Schiffsführer die Meldungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 über AIS abzugeben. Die Meldung des Namens und der Position hat zusätzlich über UKW-Sprechfunk zu erfolgen.

Schifffahrtspolizeiliche Meldungen (§ 58 Absatz 1 SeeSchStrO)

Alle Fahrzeuge im Sinne von § 30 Absatz 1 SeeSchStrO sowie solche Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die eine der folgenden Abmessungen überschreiten, unterliegen der Meldepflicht.

Für die folgenden Seeschifffahrtsstraßen sind die Meldungen entsprechend § 58 Absatz 1 Nummer 1 (Reviereintrittsmeldung) und Nummer 2 (Positionsmeldung) an die zuständige Verkehrszentrale über den jeweiligen UKW-Kanal zu richten:

Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest

19.1 Innere Deutsche Bucht

19.1.1
Länge: 50,00 m

19.1.2
Verkehrszentrale Wilhelmshaven

über UKW-Kanäle 79,80 German Bight Traffic

19.1.3
Reviereintrittsmeldung

für Fahrzeuge, die die Innere Deutsche Bucht aus nördlicher Richtung anlaufen, beim Passieren des Breitenparallel 54° 15' N (westlich Helgoland) und östlich Helgoland beim Passieren der Verbindungslinie zwischen den Tonnen Helgoland-O und Außenelbe-Reede 2 bis zum Schnittpunkt mit dem Meridian 008° 00,0 Ost

19.1.4
Reviereintrittsmeldung

für Fahrzeuge, die das Verkehrstrennungsgebiet "Terschelling - German Bight" und die ihm zugeordnete Küstenverkehrszone befahren, beim Passieren der Leuchttonne "Borkumriff" über UKW Kanal 79 German Bight Traffic

19.1.5
Positionsmeldung

für Fahrzeuge, die das Verkehrstrennungsgebiet "Terschelling - German Bight" und die ihm zugeordnete Küstenverkehrszone ostwärts befahren, beim Passieren der Leuchttonne "TG 17/C" über UKW Kanal 80 German Bight Traffic

19.2 Jade

19.2.1
Länge 50,00 m

19.2.2
Verkehrszentrale Wilhelmshaven

für den Bereich von Tonne 1b/Jade 1 bis Tonne 33/34
über UKW-Kanal 63
Jade Traffic

für den Bereich von Tonne 33/34 bis Tonne 58
über UKW-Kanal 20
Jade Traffic

19.2.3
Reviereintrittsmeldung

Beim Einlaufen in die Jade, soweit eine Meldung der Inneren Deutschen Bucht nicht erfolgt ist, vor Verlassen der Seeschleuse oder der Umschlagstellen bei noch festgemachten Leinen.

19.3 Weser

19.3.1
Länge: 50,00 m

19.3.2
Verkehrszentralen

19.3.2.1
Bremerhaven

für die Fahrtstrecke See bis zur Tonne 93 (Käseburg)

  • Neue Weser
    von Tonne 3a/Neue Weser Reede bis Tonne 19/H-Reede
    (einlaufend)
    von Tonne 19/H-Reede bis Tonne 4a (auslaufend)
    über UKW-Kanal 22

  • Alte Weser
    von Tonne A1 bis Tonne 16 a/A16 (einlaufend)
    von Tonne 16 a/A 16 bis Tonne A2 (auslaufend)
    über UKW-Kanal 22

  • von Tonne 19/H-Reede bis Tonne 37
    über UKW-Kanal 02

  • von Tonne 37 bis Tonne 47
    über UKW-Kanal 04

  • von Tonne 47 bis Tonne 63
    über UKW-Kanal 07

  • von Tonne 63 bis Tonne 58
    über UKW-Kanal 05

  • von Tonne 58 bis Tonne 79
    über UKW-Kanal 82

  • von Tonne 79 bis Tonne 93
    über UKW-Kanal 21

jeweils Bremerhaven Weser Traffic

19.3.2.2
Bremen

für die Fahrtstrecke von der Tonne 93 (Käseburg) bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (km 1,37)

  • von Tonne 93 (Käseburg) bis Tonne 113 (Farge) und Huntemündung bis Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (Hunte-km 21,0)
    über UKW-Kanal 19

  • von Tonne 113 bis Flugplatz Lemwerder (km 15)
    über UKW-Kanal 78

  • vom Flugplatz Lemwerder (km 15) bis Eisenbahnbrücke Bremen (km 1,37)
    über UKW-Kanal 81

jeweils Bremen Weser Traffic

19.3.3
Reviereintrittsmeldung

Beim Einlaufen in die Weser, soweit eine Meldung in der Inneren Deutschen Bucht nicht erfolgt ist, vor Verlassen der Häfen, Umschlagstellen oder Schleusen bei noch festgemachten Leinen.

19.3.4
Positionsmeldung bei Passage

  • Tonne 3a/Neue Weser Reede oder Tonne A1 (einlaufend)
    über UKW-Kanal 22

  • Bremerhaven Unterfeuer (auslaufend)
    über UKW-Kanal 07

  • Tonne 56/Blexen Reede (einlaufend)
    über UKW-Kanal 05

  • Tonne 93 (auslaufend)
    über UKW-Kanal 21

jeweils Bremerhaven Weser Traffic

  • Tonne 93 (einlaufend) über UKW-Kanal 19

  • Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (Hunte-km 21,0) (auslaufend) über UKW-Kanal 19

  • Tonne 111 (Farge) über UKW-Kanal 19

Moorlosen Kirche (km 12,5) über UKW-Kanal 81

  • jeweils Bremen Weser Traffic

  • Tonne 4a oder Tonne A2 (auslaufend) über UKW-Kanal 80

jeweils German Bight Traffic

19.4 Hunte

19.4.1
Länge 50,00 m

19.4.2
Verkehrszentrale Bremen

für die Fahrtstrecke Oldenburg (km 0,0) bis Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (km 21,0)

über UKW-Kanal 63 jeweils Hunte Traffic

19.4.3
Reviereintrittsmeldung

Beim Einlaufen in die Hunte, vor Verlassen der Häfen und Umschlagstellen bei noch festgemachten Leinen.

19.4.4
Positionsmeldungen bei Passage

  • Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (km 21,0)

  • Oldenburg - Drielake (km 1,8)

über UKW-Kanal 63 jeweils Hunte Traffic

Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord

29.1 Elbe

29.1.1
Länge über alles von 50,00 m

29.1.2
Verkehrszentralen

29.1.2.1
Cuxhaven

für den Bereich von Tonne Nordergründe-Nord (NGN) bis zum Tonnenpaar 53, 54/Reede
über UKW-Kanal 71
Küstenfunkstelle Cuxhaven Elbe Traffic

29.1.2.2
Brunsbüttel

für den Bereich vom Tonnenpaar 53, 54/Reede bis Tonne 125
über UKW-Kanal 68
Küstenfunkstelle Brunsbüttel Elbe Traffic

29.1.3
Reviereintrittsmeldung

  • Fahrzeuge, die ihre Reviereintrittsmeldung bereits über German Bight Traffic, Kiel Kanal Traffic oder Hamburg Port Traffic abgegeben haben, sind von dieser Meldung befreit:

  • vor dem Verlassen der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und

  • vor dem Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen.

Gleiches gilt für Fahrzeuge, die die Elbe aus Norden kommend ansteuern (östlich Helgoland), bei Passage Tonne Außenelbe-Reede 2.

29.1.4
Positionsmeldung bei Passage

einlaufend

  • Von Westen kommend - Passage Tonne Nordergründe-Nord (NGN, 008° Ost)
    über UKW-Kanal 71 (Cuxhaven Elbe Traffic)

  • Tonnenpaar 53, 54/Reede
    über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)

  • Tonne 125
    über UKW-Kanal 14 (Hamburg Port Traffic)

auslaufend

  • Tonne 125
    über UKW-Kanal 14 (Hamburg Port Authority) und
    und über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)

  • Tonnenpaar 53, 54/Reede
    über UKW-Kanal 71 (Cuxhaven Elbe Traffic)

  • Tonne Nordergründe-Nord (NGN, 008° Ost)
    über UKW-Kanal 80 (German Bight Traffic)

auslaufend Nord-Ostsee-Kanal

  • bei Passieren der äußeren Schleusentore
    über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)

29.2 Nord-Ostsee-Kanal

29.2.1
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Sportfahrzeuge mit einer Länge über alles unter 15,00 m.

29.2.2
Verkehrszentrale

29.2.2.1
Nord-Ostsee-Kanal (Weststrecke)

für die Kanalstrecke von Brunsbüttel bis Breiholz über UKW-Kanal 2
Küstenfunkstelle Kiel Kanal II

29.2.2.2
Nord-Ostsee-Kanal (Oststrecke)

für die Kanalstrecke von Breiholz bis Kiel-Holtenau über UKW-Kanal 3
Küstenfunkstelle Kiel Kanal III

29.2.3
Reviereintrittsmeldung

  • vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen.

29.2.4
Eine ständige Sprechfunkverbindung auf den folgenden Strecken muss von jedem mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeug gewährleistet sein.

29.2.4.1
Zufahrt und Vorhäfen Brunsbüttel

einlaufend

über UKW-Kanal 13
Küstenfunkstelle Kiel Kanal I

auslaufend

über UKW-Kanal 68
Küstenfunkstelle Brunsbüttel Elbe Traffic

Schleusen Brunsbüttel

über UKW-Kanal 13
Küstenfunkstelle Kiel Kanal I

29.2.4.2
Kanalstrecke von Brunsbüttel bis Breiholz

über UKW-Kanal 2
Küstenfunkstelle Kiel Kanal II

29.2.4.3
Kanalstrecke von Breiholz bis Kiel-Holtenau

über UKW-Kanal 3
Küstenfunkstelle Kiel Kanal III

29.2.4.4
Schleusen, Vorhäfen und Zufahrt Kiel-Holtenau

über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Kiel Kanal IV

Ostsee

29.3 Kieler Förde

29.3.1

  • Länge über alles 50,00 m und mehr,

  • Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände sowie sonstige Geräte mit einer Masten-, Aufbauten- oder Auslegerhöhe von mehr als 40,00 m, welche die Holtenauer Reede oder die sich im Nordwesten anschließende Wasserfläche, die im Norden und Westen durch die Uferlinie und im Süden durch die Stickenhörn-Mole begrenzt wird, benutzen wollen.

29.3.2
Verkehrszentrale Travemünde

über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Kiel Traffic

29.3.3
Reviereintrittsmeldung

  • einlaufend 120 Minuten vor Passage des Leuchtturms Kiel,

  • auslaufend rechtzeitig vor dem Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle/einer Schleuse bei noch festgemachten Leinen

über UKW-Kanal 67 Kiel Traffic

29.3.4
Positionsmeldungen

  • bei Passage des Leuchtturms Kiel,

  • bei Ankunft in einem Hafen/an einer Liegestelle,

  • bei Ankunft und bei Verlassen einer Reede

über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Kiel Traffic

29.3.5
Positionsmeldung für Nord-Ostsee-Kanal anlaufende Fahrzeuge

  • von See kommend, bei Passage des Leuchtturms Friedrichsort,

  • aus dem Hafen kommend, bei Passage der Hafengrenze

über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Kiel Kanal IV

29.4 Trave

29.4.1

  • größte Breite 6,00 m und mehr,

  • Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände sowie sonstige Geräte mit einer größten Höhe von 30 m und mehr, welche den Herrendurchstich (Trave-km 13,6 bis 14,2) befahren wollen.

29.4.2
Verkehrszentrale Travemünde

über UKW Kanal 13
Küstenfunkstelle Trave Traffic

29.4.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • bei Passage der Leuchttonne 1 des Lübeck-Gedser-Weges

auslaufend

  • vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

29.4.4
Positionsmeldung bei Passage

einlaufend

  • Ansteuerungstonne Trave

  • Leuchttonne 1

  • Leuchtpfahl 16

  • Leuchtpfahl 22

auslaufend

  • Leuchtpfahl 36

  • Leuchtpfahl 16

  • Priwall Süd

29.5 Zufahrt zum Hafen Wismar

29.5.1
größte Breite 6,00 m und mehr

29.5.2
Verkehrszentrale Travemünde

über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Wismar Traffic

29.5.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • 1 Stunde vor Erreichen der Ansteuerungstonne Wismar oder der Ansteuerungstonne Offentief

auslaufend

  • vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

29.5.4
Positionsmeldung bei Passage

einlaufend

  • Ansteuerungstonnen Wismar bzw. Offentief

  • nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme

  • Tonne 9/10 mit Hinweis bei Benutzung des Flaggtief

  • Tonne 23/20

auslaufend

  • Tonne 23/20 mit Hinweis bei Benutzung des Flaggtief

  • Tonne 9/10

  • Ansteuerungstonnen Wismar bzw. Offentief

29.6 Warnow

29.6.1
Länge über alles 30,00 m und mehr

29.6.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 73
Küstenfunkstelle Warnemünde Traffic

29.6.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • 30 Minuten vor Befahren des Rostock-Fahrwassers

auslaufend

  • vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

29.6.4
Positionsmeldung bei Passage

ein- und auslaufend

  • nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme

  • der Tonnen 1 und 2 oder beim Einlaufen in das Rostock-Fahrwasser

  • der Molen

  • der Wendeplatte mit ggf. Beginn und Beendigung des Drehmanövers

  • des Liegeplatzes 60 überseehafen

  • des Marienehe-Fahrwassers

  • beim Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen

29.7 Stralsund Nordansteuerung

29.7.1
Länge über alles 20,00 m und mehr

29.7.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Stralsund Traffic

29.7.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • 30 Minuten vor Passage der Ansteuerungstonne Gellen

auslaufend

  • vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

29.7.4
Positionsmeldung bei Passage

ein- und auslaufend

  • der Ansteuerungstonne Gellen

  • nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme

  • der Tonne 30

  • der Tonne 48

  • Ziegelgrabenbrücke/Strelasundbrücke

  • Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen

29.8 Ostansteuerung Greifswalder Bodden (Landtief bis Palmer-Ort-Rinne Tonnen 3 und 4)

29.8.1
Länge über alles 20,00 m und mehr

29.8.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 09
Küstenfunkstelle Wolgast Traffic

29.8.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • 30 Minuten vor Passage der Tonne Landtief B

  • bei Passage der Tonnen 3 und 4 der Palmer-Ort-Rinne

auslaufend

  • vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

  • bei Passage der Tonnen 3 und 4 der Palmer-Ort-Rinne

29.8.4
Positionsmeldung bei Passage

ein- und auslaufend

  • nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme

  • der Tonne Landtief B

  • Tonne L 11 mit Hinweis auf Bestimmungshafen/Fahrwasser

  • Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen

29.9 Ostansteuerung Stralsund (beginnend Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4 bis Stralsund)

29.9.1
Länge über alles 20 m und mehr

29.9.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Stralsund Traffic

29.9.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • bei Passage Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4

auslaufend

  • vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

  • bei Passage Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4

29.9.4
Positionsmeldung bei Passage

ein- und auslaufend

  • bei Passage der Tonne 17

  • bei Passage der Tonne 34

  • bei Passage der Ziegengrabenbrücke/Strelasundbrücke

  • bei Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen

29.10 Peenestrom mit Osttief

29.10.1
Länge über alles 20,00 m und mehr

29.10.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 9
Küstenfunkstelle Wolgast Traffic

29.10.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend

  • 30 Minuten vor Passage der Ansteuerungstonne Osttief bzw. der Tonne Haff

auslaufend

  • vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

29.10.4
Positionsmeldung bei Passage

ein- und auslaufend

  • der Ansteuerungstonne Osttief

  • aus oder in Richtung Landtiefrinne bei der Tonne L11

  • der Tonne PN5/KR13 mit Hinweis Bestimmungshafen/Fahrwasser

  • der Straßenbrücke Zecherin

  • der Tonne Peenestrom Süd/H 1

  • der Tonne Haff

  • beim Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen

29.11 Zufahrten zu den Sassnitzer Häfen

29.11.1
Länge über alles 20,00 m und mehr

29.11.2
Verkehrszentrale Warnemünde

über UKW-Kanal 13 Sassnitz Traffic

29.11.3
Reviereintrittsmeldung

einlaufend:

  • bei der Passage des Breitenparallels der Tonne Sassnitz, bzw. von Süden kommend des Breitenparallels der Tonne SWIN-N, dem in der Seekarte eingetragenen Meldepunkt

auslaufend:

  • bei Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen

Stand: 20. Juli 2017