Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz - Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard

Abschnitt A Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln und Normen

Abschnitt B Für die jeweiligen Vertragsstaaten anwendbare weitere Regeln in multilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen

Abschnitt C Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

Abschnitt D Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)

Abschnitt E Internationale Schiffssicherheitsnormen, die in Deutschland als anwendbare anerkannte Regeln der Technik oder der seemännischen Praxis bekannt gemacht worden sind (§ 6 Absatz 4)

*) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den Wortlaut der in diesem Abschnitt aufgeführten Regelungen, soweit sie vor dem 01. Januar 2001 in Kraft getreten sind, im Verkehrsblatt 2001 Seite 313, Anlagenband B 8126 zusammenfassend veröffentlicht.

Stand: 11. Juni 2013