Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 4

Der Antrag muss spätestens fünf Werktage vor dem Transporttermin bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingegangen sein. Später gestellte Anträge werden nur in begründenden und auf Verlangen nachweisbaren Ausnahmefällen bearbeitet.

Stand: 04. Juni 2016