Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil B - Ausweich- und Fahrregeln

Abschnitt I - Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen (Regel 4 bis Regel 10)

Abschnitt II - Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben (Regel 11 bis Regel 18)

Abschnitt III - Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht (Regel 19)

Stand: 15. Juli 1977