6 Verpflichtung zur Benutzung des Verkehrstrennungsgebietes German Bight Western Approach (Tiefwasserweg)
Von Westen die Innere Deutsche Bucht ansteuernde oder sie verlassende
- Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die Öle nach Anlage I des MARPOL-Übereinkommens befördern;
- Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die schädliche flüssige Stoffe der Gruppe Z nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens befördern;
- Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5 000, die schädliche flüssige Stoffe der Gruppe X oder Y nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens befördern;
- Gastankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die Flüssiggase befördern,
haben das Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" zu befahren.
Stand: 06. September 2007