Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Erster Teil - Gemeinsame Vorschriften

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§ 1 bis § 8)

Zweiter Abschnitt Benutzung der Liegeplätze (§ 9 bis § 18)

Dritter Abschnitt Benutzung von Hafenanlagen (§ 19 bis § 22)

Vierter Abschnitt Schiffsverkehr im Hafen (§ 23)

Fünfter Abschnitt Sicherheitsvorschriften (§ 24 bis § 28)

Stand: 13. März 1983