Kapitel 2 - Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
§ 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
Stand: 01. Dezember 2018