Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Anforderungen an die Beladung, Sicht und Höchstzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord

§ 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord

§ 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde

§ 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze

§ 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen

§ 1.26 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug

Stand: 01. Dezember 2023