Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung, Sicht und Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
§ 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
§ 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
§ 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
§ 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
Stand: 01. Dezember 2020