Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße

I. Allgemeines

1. Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen werden auf dem Rhein nicht durchgehend gesetzt.

Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5,00 m außerhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert.

Buhnen und Parallelwerke können durch schwimmende oder feste Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Diese sind im allgemeinen vor oder auf den Buhnenköpfen und Parallelwerken angebracht.

Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.

2. Begriffe

Fahrrinne:
Teil der Wasserstraße, in dem für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird.

Fahrwasser:
Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach von der durchgehenden Schifffahrt benutzt wird.

Rechte Seite/linke Seite:
Die Bezeichnung "rechte Seite" und "linke Seite" der Wasserstraße/der Fahrrinne bezieht sich auf die Richtung "Talfahrt".

Feuer:
Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient.

Festfeuer:
Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.

Taktfeuer:
Unterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.

Es werden verwendet

  • ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung

    Ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung


    oder mit Gruppen von Unterbrechungen
    Beispiel: 2 Unterbrechungen

    oder mit Gruppen von Unterbrechungen (2 Unterbrechungen)

  • Gleichtaktfeuer

    Gleichtaktfeuer

  • Funkelfeuer

    Funkelfeuer

II. Bezeichnung der Fahrrinne

1. Rechte Seite

Farbe: rot
Form: Stumpftonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)

Bild 1 - Bezeichnung der Fahrrinne - Rechte Seite

Bild 1

2. Linke Seite

Farbe: grün
Form: Spitztonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)

Bild 2 - Bezeichnung der Fahrrinne - Linke Seite

Bild 2

3. Spaltung

Farbe: rot-grün waagerecht gestreift
Form: Kugeltonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)

Bild 3 - Bezeichnung der Fahrrinne - Spaltung

Bild 3

4. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel)

Bild 4 - Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3

Bild 4

III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße

A. Feste Zeichen

1. Rechte Seite

Farbe: rot
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten -
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer

Bild 5 - Stange mit Toppzeichen (roter Kegel, Spitze unten)

Bild 5

2. Linke Seite

Farbe: grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer

Bild 6 - Stange mit Toppzeichen (grüner Kegel, Spitze oben)

Bild 6

3. Spaltung

Farbe: rot-grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer

Bild 7 - Stange mit Toppzeichen (roter Kegel, Spitze unten über grünem Kegel, Spitze oben)

Bild 7

4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt

Im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.

B. Schwimmende Zeichen

1. Rechte Seite

Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift
Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen: roter Zylinder
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)

Bild 8 - Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange; Toppzeichen: roter Zylinder

Bild 8

2. Linke Seite

Farbe: grün-weiß gestreift
Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)

Bild 9 - Spierentonne (auch Leuchttonne, Schwimmstange; Toppzeichen: grüner Kegel, Spitze oben

Bild 9

C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten

Bild 10 - Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten

Bild 10

IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße

1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen

bei Nachtbei Tag
gesperrte Seitegesperrte Seite

Bild 11 - bei Nacht: gesperrte Seite: ein rotes Festfeuer


ein rotes Feuer
Verbotszeichen A.1

Bild 11 - bei Tag: gesperrte Seite: Verbotszeichen A.1

freie Seitefreie Seite

Bild 11 - bei Nacht: freie Seite: zwei grüne Festfeuer übereinander



zwei grüne Feuer übereinander
Hinweiszeichen E.1

Bild 11 - bei Tag: freie Seite: Hinweiszeichen E.1


Bild 11

 

bei Nachtbei Tag
gesperrte Seitegesperrte Seite
Beispiele

Bild 12 - bei Nacht: Beispiel

 

Bild 12 - bei Tag: Beispiel


Bild 12

2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
(Wellenschlag vermeiden)

bei Nachtbei Tag
gesperrte Seitegesperrte Seite

Bild 11 - bei Nacht: gesperrte Seite: ein rotes Festfeuer



ein rotes Feuer

Bild 13 - bei Tag: gesperrte Seite: eine rote Flagge oder Tafel



eine rote Flagge oder Tafel
freie Seitefreie Seite

Bild 13 - bei Nacht: freie Seite: ein rotes Feuer über einem weißen Feuer



ein rotes Feuer
über einem weißen Feuer

Bild 13 - bei Tag: freie Seite: eine rote Flagge oder Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel



eine rote Flagge oder Tafel
über einer weißen Flagge oder Tafel
Bild 13

Beispiele:

bei Nachtbei Tag

Bild 14 - bei Nacht: Beispiel

Bild 14 - bei Tag: Beispiel


Bild 14

V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt

A. Bezeichnung von Brückenpfeilern

(falls erforderlich)

  1. Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren
    (oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler ausgelegt)

    Bild 15 - Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren

    Bild 15

  2. Stange mit Radarreflektor
    (oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler)

    Bild 16 - Stange mit Radarreflektor

    Bild 16

B. Kennzeichnung von Freileitungen (falls erforderlich)

  1. Radarreflektoren an Freileitung befestigt
    (ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)

    Bild 17 - Radarreflektoren an Freileitungen befestigt

    Bild 17

  2. Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
    (ergeben im Radarbild je zwei nebeneinanderliegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)

    Bild 18 - Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt

    Bild 18

Stand: 01. Dezember 2020