Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße
I. Allgemeines
1. Schifffahrtszeichen
Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen werden auf dem Rhein nicht durchgehend gesetzt.
Schwimmende Schifffahrtszeichen werden etwa 5,00 m außerhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert.
Buhnen und Parallelwerke können durch schwimmende oder feste Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Diese sind im allgemeinen vor oder auf den Buhnenköpfen und Parallelwerken angebracht.
Von den Zeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.
2. Begriffe
Fahrrinne:
Teil der Wasserstraße, in dem für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird.
Fahrwasser:
Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach von der durchgehenden Schifffahrt benutzt wird.
Rechte Seite/linke Seite:
Die Bezeichnung "rechte Seite" und "linke Seite" der Wasserstraße/der Fahrrinne bezieht sich auf die Richtung "Talfahrt".
Feuer:
Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient.
Festfeuer:
Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.
Taktfeuer:
Unterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.
Es werden verwendet
- ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung
oder mit Gruppen von Unterbrechungen
Beispiel: 2 Unterbrechungen
- Gleichtaktfeuer
- Funkelfeuer
II. Bezeichnung der Fahrrinne
1. Rechte Seite
Farbe: rot
Form: Stumpftonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)
Bild 1
2. Linke Seite
Farbe: grün
Form: Spitztonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)
Bild 2
3. Spaltung
Farbe: rot-grün waagerecht gestreift
Form: Kugeltonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)
Bild 3
4. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel)
Bild 4
III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße
A. Feste Zeichen
1. Rechte Seite
Farbe: rot
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten -
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
Bild 5
2. Linke Seite
Farbe: grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
Bild 6
3. Spaltung
Farbe: rot-grün
Form: Stange mit Toppzeichen
Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer
Bild 7
4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
Im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.
B. Schwimmende Zeichen
1. Rechte Seite
Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift
Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen: roter Zylinder
Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)
Bild 8
2. Linke Seite
Farbe: grün-weiß gestreift
Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange
Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben -
Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)
Bild 9
C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten
Bild 10
IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße
1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
bei Nacht | bei Tag |
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gesperrte Seite | gesperrte Seite |
ein rotes Feuer | Verbotszeichen A.1
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freie Seite | freie Seite |
zwei grüne Feuer übereinander | Hinweiszeichen E.1
Bild 11 |
bei Nacht | bei Tag |
---|---|
gesperrte Seite | gesperrte Seite |
Beispiele
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Bild 12 |
2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
(Wellenschlag vermeiden)
bei Nacht | bei Tag |
---|---|
gesperrte Seite | gesperrte Seite |
ein rotes Feuer |
eine rote Flagge oder Tafel |
freie Seite | freie Seite |
ein rotes Feuer über einem weißen Feuer |
eine rote Flagge oder Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel Bild 13 |
Beispiele:
bei Nacht | bei Tag |
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Bild 14 |
V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt
A. Bezeichnung von Brückenpfeilern
(falls erforderlich)
- Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren
(oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler ausgelegt)
- Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler)
B. Kennzeichnung von Freileitungen (falls erforderlich)
- Radarreflektoren an Freileitung befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)
- Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinanderliegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)
Stand: 01. Dezember 2020