Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände

§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

Stand: 01. April 2006