§ 6.04 Begegnen: Grundregeln
- Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen.
- Bergfahrer, die Talfahrer an Backbord vorbeifahren lassen, geben kein Zeichen.
- Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:
- bei Nacht:
ein weißes helles Funkellicht, das auch mit einer hellblauen Tafel gekoppelt sein darf,
- bei Tag:
eine hellblaue Tafel, die mit einem weißen hellen Funkellicht gekoppelt ist.
- bei Nacht:
- Ist zu befürchten, dass die Absicht der Bergfahrer von den Talfahrern nicht verstanden worden ist, müssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben:
"einen kurzen Ton", wenn die Vorbeifahrt an Backbord stattfinden soll,
oder
"zwei kurze Töne", wenn die Vorbeifahrt an Steuerbord stattfinden soll.
- Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer nach den vorstehenden Bestimmungen weisen; sie müssen die Sichtzeichen nach Nummer 3 und die Schallzeichen nach Nummer 4 erwidern, die die Bergfahrer an sie gerichtet haben.
Stand: 01. Oktober 1997