Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen
§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
§ 7.02 Stillliegen
§ 7.03 Ankern
§ 7.04 Festmachen
§ 7.05 Liegestellen
§ 7.06 Liegestellen für bestimmte Fahrzeugarten
§ 7.07 Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 7.08 Wache und Aufsicht
Stand: 01. Juli 1993