Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Zulässige größte Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Besatzung der Fahrzeuge und der Schwimmkörper

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Schiffsurkunden

§ 1.11 Mitführen der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art

§ 1.23 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen

§ 1.24 Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

§ 1.25 Schutz und Winterzeit

§ 1.26 Anwendungsbereich des Ersten Teiles

Stand: 01. Juli 1993