§ 19.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
- Die Durchfahrtshöhe unter einer Brücke beträgt zwischen der Schleuse Lauenburg und Büssau bei normalem Kanalwasserstand 4,40 m.
- In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mittelwasserstand (500 cm am Pegel Hubbrücken) 5,40 m. Zusätzlich zu den Signallichtern nach § 6.26 Nummer 4 Buchstabe b oder c können an den Hubbrücken weiße Lichter gezeigt werden.
Es bedeuten:
- zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern:
Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 2,50 m Höhe über dem Mittelwasserstand;
- ein weißes Licht über dem linken roten Licht:
Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 1,45 m Höhe über dem Mittelwasserstand.
- zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern:
- Im Klughafen beträgt die Durchfahrtshöhe bei Mittelwasserstand 5,50 m.
- Hat der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnsdorf 780 cm erreicht, beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Lauenburger Straßenbrücke (ELK-km 61,03) 6,04 m.
- Die Durchfahrtshöhen können sich durch Wasserstandsschwankungen verringern.
Stand: 01. Februar 2012