§ 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
- Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen und Abladetiefen nicht überschreiten:
1.1 Ruhr
1.1.1
km 0,00 (Ruhrmündung) bis km 12,21 (oberhalb der Schlossbrücke in Mülheim)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 38,00 m 5,20 m 1,70 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.1.2
km 0,00 (Ruhrmündung) bis km 0,80
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 193,00 m 22,90 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
1.1.3
km 0,80 bis km 1,90
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
1.1.4
km 1,90 bis km 2,80 (Ruhrschleuse Duisburg)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m - die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 298 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
1.1.5
km 2,80 bis km 4,52
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 12,00 m 3,00 m 1.1.6
km 4,52 bis km 11,65
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 12,00 m 3,00 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist.
1.2 Rhein-Herne-Kanal
1.2.1
km 0,16 (Ruhrorter Hafen) bis km 45,60 (Dortmund-Ems-Kanal) mit Verbindungskanal zur Ruhr
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,65 m 2,60 m 135,00 m 11,45 m 2,50 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 165,00 m 9,65 m 2,60 m 186,50 m 11,45 m 2,50 m - von km 0,16 (Ruhrorter Hafen) bis km 0,65 (Schleuse Duisburg-Meiderich) verringert sich
- die zulässige Abladetiefe von 2,60 m, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 220 sinkt, und
- die zulässige Abladetiefe von 2,50 m, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 210 sinkt,
um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes,
zwischen km 39,97 (Hafen Victor) und km 45,60 (Dortmund-Ems-Kanal) darf ein Fahrzeug mit einer Breite über 9,65 m oder ein Verband mit einer Länge über 165,00 m oder einer Breite über 9,65 m nur in der in § 15.06 Nummer 6 Buchstabe b festgelegten Zeit und Richtung fahren -
soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.2.2
km 0,16 bis km 0,65 (Schleuse Duisburg-Meiderich)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 3,00 m - die zulässigen Abaldetiefen verringern sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort
- bei einer Abladetiefe von 3,00 m unter die Marke 268,
- bei einer Abladetiefe von 2,80 m unter die Marke 248,
- bei einer Abladetiefe von 2,60 m unter die Marke 228 und
- bei einer Abladetiefe von 2,50 m unter die Marke 218 sinkt,
um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
1.2.3
km 0,65 bis km 1,07
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 136,00 m 11,45 m 3,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 3,00 m 1.2.4
km 1,07 bis km 24,53 mit Verbindungskanal zur Ruhr
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet ist.
1.3 Wesel-Datteln-Kanal
1.3.1
km 0,24 (Rhein) bis km 60,23 (Dortmund-Ems-Kanal)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m - von km 0,24 (Rhein) bis km 0,90 (Rhein-Lippe-Hafen) darf die zulässige Abladetiefe überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet; die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt,
von km 0,24 bis km 1,85 (Schleuse Friedrichsfeld) verringert sich die zulässige Abladetiefe, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Wesel unter die Marke 222 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.3.2
km 0,24 bis km 0,90 (Rhein-Lippe-Hafen)
VerbandLänge Breite Abladetiefe 193,00 m 22,90 m 2,80 m - die zulässige Abladetiefe darf überschritten werden, wenn der Wasserstand des Rheins eine größere Abladetiefe gestattet, die Vorschrift des § 1.07 Nummer 1 bleibt unberührt; die zulässige Abladetiefe verringert sich, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Wesel unter die Marke 222 sinkt, um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes -
Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet ist.
1.4 Datteln-Hamm-Kanal
1.4.1
km 0,06 (Dortmund-Ems-Kanal) bis km 47,20
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,65 m 2,50 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.4.2
km 0,06 bis km 11,30 (Hafen Lünen)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m
1.4.3
km 11,30 bis km 35,87 (Hammer Bahnbrücke)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,70 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,00 m 11,45 m 2,70 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist.
1.5 Dortmund-Ems-Kanal
1.5.1
km 1,44 (Hafen Dortmund) bis km 225,82 (Papenburg) einschließlich Hase und Ems
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 90,00 m 9,65 m 2,50 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.5.2
km 1,44 bis km 21,50
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,50 m 11,45 m 2,80 m 1.5.3
km 21,50 bis km 81,90 (Bockholt)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m 165,00 m 9,65 m 2,50 m 1.5.4
km 81,90 bis km 108,50
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 186,00 m 11,45 m 2,80 m 1.5.5
km 108,50 bis km 138,00 (Gleesen)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 110,00 m 9,65 m 2,50 m 1.5.6
km 138,00 bis km 225,82 (Papenburg) einschließlich Hase und Ems
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 90,00 m 10,60 m 2,60 m 110,00 m 9,65 m 2,50 m Ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder einer Breite von mehr als 9,65 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist.
1.6 Ems oberhalb Gleesen (km 82,65)
FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 26,00 m 5,20 m je nach Wasserstand 1.7 ohne Inhalt
1.8 Küstenkanal
1.8.1
km 0,00 (140,00 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg) bis km 69,63 (Dortmund-Ems-Kanal, Ems) einschließlich Hunte
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m je nach Wasserstand bis 2,50 m 90,00 m 10,60 m je nach Wasserstand bis 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.8.2
km 1,71 (Schleuse Oldenburg) bis km 64,00 (Dörpen)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,50 m 90,00 m 10,60 m 2,30 m 1.8.3
km 64,00 bis km 69,63 (Dortmund-Ems-Kanal) mit Stichkanal Dörpen
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 9,65 m 2,70 m 90,00 10,60 m 2,60 m - ein Fahrzeug oder ein Schubverband mit jeweils einer Länge von mehr als 90,00 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 2,50 m darf nur fahren, wenn es oder er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist -
1.9 Elisabethfehnkanal
FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 20,00 m 4,50 m 0,90 m 1.10 Leda und Sagter Ems
FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 20,00 m 4,50 m 1,20 bezogen auf MThw 1.11 Ems-Seitenkanal
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 67,00 m 8,20 m je nach Wasserstand 1,55 m bis 2,00 m 1.12 Mittellandkanal
1.12.1 ausgebaute Strecken des Mittellandkanals
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.2 nicht ausgebaute Strecken des Mittellandkanals
1.12.2.1
westlich km 318,50 mit Stichkanal Ibbenbüren
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 91,00 m 8,25 m 2,20 m 85,00 m 9,00 m 2,20 m 85,00 m 9,60 m 2,00 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.12.2.2
km 235,89 bis km 318,50
VerbandLänge Breite Abladetiefe 147,00 m 9,00 m 2,10 m - ein Verband mit einer Länge von mehr als 125,00 m darf nur fahren, wenn er mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder einem Zweischraubenantrieb ausgerüstet ist -
1.12.3 Stichkanäle Osnabrück, Hannover-Linden, Misburg und Hildesheim
1.12.3.1 Stichkanal Osnabrück
1.12.3.1.1
km 0,00 bis km 13,01
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.12.3.1.2
km 0,00 bis km 12,40 (Einfahrt in den Ölhafen)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,80 m 1.12.3.2 Stichkanal Hannover-Linden
1.12.3.2.1
km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 10,75 (Ende als Bundeswasserstraße)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,30 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.12.3.2.2
km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 6,50 (Umschlagstelle Hannover-Letter)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 90,00 m 9,60 m 2,40 m
1.12.3.2.3
km 6,50 (Umschlagstelle Hannover-Letter) bis km 9,50 (Unterwasser Hafenschleuse Hannover-Linden)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 85,00 m 9,60 m 2,30 m 1.12.3.3 Stichkanal Misburg
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.3.4 Stichkanal Hildesheim
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 90,00 m 10,60 m 2,30 m 110,00 m 10,60 m 2,10 m 110,00 m 11,45 m 2,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 90,00 m 10,60 m 2,30 m 110,00 m 11,45 m 2,00 m 135,00 m 9,60 m 2,30 m 135,00 m 10,60 m 2,10 m 150,00 m 11,45 m 1,90 m 1.12.4 Verbindungskanal Nord zur Weser
1.12.4.1
km 0,00 (Abzweigung aus dem Mittellandkanal) bis km 0,45 (Oberwasser Schachtschleuse Minden) / km 0,40 (Oberwasser Weserschleuse)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 139,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.4.2 Schachtschleuse Minden
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 85,00 m 9,60 m 2,80 m 1.12.4.3 Weserschleuse
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe nach Nummer 1.12.4.4 b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 135,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe nach Nummer 1.12.4.4 1.12.4.4
km 0,55 (Unterwasser Schachtschleuse Minden) / km 0,56 (Unterwasser Weserschleuse) bis km 1,29 (Einmündung in die Weser)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 139,00 m 11,45 m richtet sich nach der Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe beträgt 2,80 m -
1.12.5 Verbindungskanal Süd zur Weser
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,60 m 2,50 m 1.12.6 Stichkanal Salzgitter
1.12.6.1
bei Benutzung der am Ostufer gelegenen Schleusen
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,60 m 2,80 m 110,00 m 10,60 m 2,65 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,50 m 185,00 m 9,60 m 2,80 m 185,00 m 10,60 m 2,65 m 185,00 m 11,45 m 2,50 m 1.12.6.2
bei Benutzung der am Westufer gelegenen Schleusen
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 9,60 m 2,50 m 110,00 m 11,45 m 2,20 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 9,60 m 2,50 m 185,00 m 11,45 m 2,20 m 1.12.7 Rothenseer Verbindungskanal
1.12.7.1
Rothenseer Verbindungskanal Altstrecke mit Schiffshebewerk Rothensee km 0,12 bis km 1,00
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 82,00 m 9,50 m 1,90 m 82,00 m 9,00 m 2,10 m 1.12.7.2
Rothenseer Verbindungskanal mit Schiffsschleuse km 0,19 bis km 4,76 (Niedrigwasserschleuse Magdeburg)
1.12.7.2.1
bei in Betrieb befindlicher Niedrigwasserschleuse Magdeburg
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.12.7.2.2
bei nicht in Betrieb befindlicher Niedrigwasserschleuse Magdeburg
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Rothensee und vom unteren Vorhafen des Schiffshebewerkes Rothensee bis zur Niedrigwasserschleuse Magdeburg nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen -
1.12.7.3
km 4,76 (Niedrigwasserschleuse Magdeburg) bis km 5,53 (Elbe)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 100,00 m 19,20 m je nach Fahrrinnentiefe 185,00 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe - die Fahrrinnentiefe richtet sich von der Niedrigwasserschleuse Magdeburg bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen -
1.13 Elbe-Seitenkanal
1.13.1
von km 0,00 bis km 115,18 (Einmündung in die Elbe)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 100,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.13.2
km 0,00 bis km 100,23 (Hafen Lüneburg)
FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m 1.14 Elbe-Havel-Kanal
1.14.1
km 325,70 (Unterwasser Schleuse Hohenwarthe) bis km 380,90 (Untere Havel-Wasserstraße) mit Großem Wendsee ohne Schleuse Niegripp und Schleuse Parey
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 86,00 m 8,25 m 2,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 125,00 m 8,25 m 2,00 m soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist
1.14.2 Niegripper Verbindungskanal
1.14.2.1
km 0,10 (Elbe-Havel-Kanal) bis Schleuse Niegripp
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m 2,80 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 185,00 m 11,45 m 2,80 m 1.14.2.2
Schleuse Niegripp bis km 1,55 (Elbe)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 110,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 145,00 m 22,90 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 185,00 m 11,45 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 6 - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Niegripp bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen -
1.14.3 Pareyer Verbindungskanal
1.14.3.1
km 0,01 (Elbe) bis km 0,70 (bei Schleuse Parey)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,60 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 86,00 m 9,60 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 125,00 m 8,25 m je nach Fahrrinnentiefe der Elbestrecke 7 - die Fahrrinnentiefe richtet sich vom unteren Vorhafen der Schleuse Niegripp bis zur Einmündung in die Elbe nach dem Wasserstand; die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht; bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachten Fahrrinnentiefen und die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen -
1.14.3.2
km 0,70 bis km 0,90 (bei Schleuse Parey)
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 70,00 m 8,20 m 1,85 m Bei einem Stand des Elbpegels der Schleuse Parey kleiner als 3,60 m
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 86,00 m 8,20 m 1,85 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 91,00 m 8,20 m 1,85 m 1.14.3.3
km 0,90 (bei Schleuse Parey) bis km 1,80 (Kiesladestelle) mit Baggerelbe bis km 0,31
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 86,00 m 8,25 m 2,00 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,00 m 125,00 m 8,25 m 2,00 m 1.14.3.4
km 1,80 (Kiesladestelle) bis km 3,34 (Elbe-Havel-Kanal)
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,50 m 86,00 m 8,25 m 2,50 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 80,00 m 9,00 m 2,50 m 125,00 m 8,25 m 2,50 m 1.14.4 Roßdorfer Altkanal
km 0,12 (westliche Abzweigung aus dem Elbe-Havel-Kanal) bis km 0,90
a. FahrzeugLänge Breite Abladetiefe 80,00 m 8,25 m 1,75 m b. Verband
Länge Breite Abladetiefe 82,00 m 8,25 m 1,75 m 1.14.5 Wasserstraße Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See
Fahrzeug/VerbandLänge Breite Abladetiefe 46,00 m 6,60 m je nach Wasserstand - die zulässige Abladetiefe von 2,60 m, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Ruhrort unter die Marke 220 sinkt, und
- Die Abmessungen und Abladetiefen für Verbände nach Nummer 1, ausgenommen Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2, gelten auch für Gelenkverbände. Die Abmessungen und Abladetiefen für Fahrzeuge nach Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2 gelten auch für die in einen Gelenkverband eingestellten Fahrzeuge, wobei die Gesamtlänge des Gelenkverbandes auf dem Dortmund-Ems-Kanal die Nutzlänge der vorhandenen Schleusen nicht überschreiten darf.
- Die Abmessungen und Abladetiefen nach Nummer 1.14 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen des Elbe-Havel-Kanals, soweit diese nicht gesondert aufgeführt sind.
Stand: 15. Oktober 2021