Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 8 - Zusatzbestimmungen

§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge

§ 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände

§ 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen

§ 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen

§ 8.05 Fortbewegen von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes

§ 8.06 Kupplungen der Schubverbände

§ 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden

§ 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände

§ 8.09 Bleib-weg-Signal

§ 8.10 Bade- und Schwimmverbot

§ 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei

§ 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern

§ 8.13 Verbot des Kitesurfens

§ 8.14 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

§ 8.15 Verhaltenspflichten

Stand: 09. November 2019