Abschnitt V: Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29 Reihenfolge der Schleusungen
§ 6.29a Durchfahren der Schiffshebewerke
Stand: 01. Februar 2012