Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs *)
§ 6.13 Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens
§ 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
*) amtlicher Hinweis:
Vorschrift, ausgenommen der Regelung durch das Tafelzeichen B.1 (Anlage 7), gilt weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne des § 6.02 Nummer 1 Satz 1 noch ist sie ihm gegenüber anzuwenden.
Stand: 01. Februar 2012