Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs *)

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens

§ 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände

§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

*) amtlicher Hinweis:
Vorschrift, ausgenommen der Regelung durch das Tafelzeichen B.1 (Anlage 7), gilt weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne des § 6.02 Nummer 1 Satz 1 noch ist sie ihm gegenüber anzuwenden.

Stand: 01. Februar 2012