Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt I: Allgemeines

§ 6.01 (ohne Inhalt)

§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

Stand: 01. Februar 2012