Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 6 - Schallzeichen

Vorbemerkung:

Die Schallzeichen, ausgenommen die Glockenschläge, bestehen in der Abgabe eines Tones oder mehrerer Töne hintereinander mit folgenden Merkmalen:

  • kurzer Ton:
    ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer;

  • langer Ton:
    ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer.

Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen beträgt etwa eine Sekunde.

Jedoch besteht das Zeichen "Folge von sehr kurzen Tönen" aus einer Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer Viertelsekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den Tönen ebenso lang ist.

Eine Gruppe von Glockenschlägen muss etwa vier Sekunden dauern. Sie kann durch Schläge von Metall auf Metall gleicher Dauer ersetzt werden.

A. Allgemeine Zeichen

Schallsignal - ein langer Ton, Dauer etwa 4 - 6 Sekunden

1 langer Ton"Achtung" 

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton"Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord" 

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne"Ich richte meinen Kurs nach Backbord" 

Schalsignal - drei kurze Töne

3 kurze Töne"Meine Maschine geht rückwärts" 

Schallsignal - vier kurze Töne

4 kurze Töne"Ich bin manövrierunfähig" 

Schallsignal - Folge sehr kurzer Töne

Folge sehr kurzer Töne"Gefahr eines Zusammenstoßes" 

Schallsignal - wiederholte lange Töne

Wiederholte lange Töne"Notsignal"§ 4.04 Nummer 1

Schallsignal - Gruppen von Glockenschlägen

Gruppe von Glockenschlägen"Notsignal"§ 4.04 Nummer 1

Schallsignal - abwechselnd ein kurzer Ton, ein langer Ton

Mindestens 15 Minuten lang ununterbrochene Wiederholung abwechselnd eines kurzen und eines langen Tones in Verbindung mit dem Lichtzeichen nach § 4.01 Nummer 2"Bleib-Weg-Signal"§ 8.09 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1

B. Begegnungszeichen

Vorbeifahrt an Backbord verlangt

Normalfall:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Bergfahrers"Ich will an Backbord vorbeifahren"§ 6.04 Nummer 4 Buchstabe a
Normalfall:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Talfahrers"Einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei"§ 6.04 Nummer 5
Abweichung:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Talfahrers"Nicht einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei"§ 6.05 Nummer 2 Buchstabe b
Abweichung:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Bergfahrers"Einverstanden, ich werde an Steuerbord vorbeifahren"§ 6.05 Nummer 3 Buchstabe b

Vorbeifahrt an Steuerbord verlangt

Normalfall:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Bergfahrers"Ich will an Steuerbord vorbeifahren"§ 6.04 Nummer 4 Buchstabe b
Normalfall:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Talfahrers"Einverstanden, fahren Sie an Steuerbord vorbei"§ 6.04 Nummer 5
Abweichung:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Talfahrers"Nicht einverstanden, fahren Sie an Backbord vorbei"§ 6.05 Nummer 2 Buchstabe a
Abweichung:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Bergfahrers"Einverstanden, ich werde an Backbord vorbeifahren"§ 6.05 Nummer 3 Buchstabe a

C. Überholzeichen

Überholen an Backbord des Vorausfahrenden verlangt

 

Schallsignal - zwei lange Töne, zwei kurze Töne

2 lange Töne
2 kurze Töne
des Überholenden
"Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 2 Buchstabe a
Normalfall: Kein Zeichen des Vorausfahrenden"Einverstanden, Sie können auf meiner Backbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 3
Abweichung:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Vorausfahrenden"Nicht einverstanden, überholen Sie auf meiner Steuerbordseite"§ 6.10 Nummer 4 Satz 1 Buchstabe b
Abweichung:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Überholenden"Einverstanden, ich werde auf Ihrer Steuerbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 4 Satz 2 Buchstabe d

Überholen an Steuerbord des Vorausfahrenden verlangt

 

Schallsignal - zwei lange Töne, ein kurzer Ton

2 lange Töne
1 kurzer Ton
des Überholenden
"Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 2 Buchstabe b
Normalfall: Kein Schallzeichen des Vorausfahrenden"Einverstanden, Sie können auf meiner Steuerbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 3
Abweichung:

Schallsignal - ein kurzer Ton, Dauer etwa 1 Sekunde

1 kurzer Ton des Vorausfahrenden"Nicht einverstanden, überholen Sie auf meiner Backbordseite"§ 6.10 Nummer 4 Satz 1 Buchstabe a
Abweichung:

Schallsignal - zwei kurze Töne

2 kurze Töne des Überholenden"Einverstanden, ich werde auf Ihrer Backbordseite überholen"§ 6.10 Nummer 4 Satz 2 Buchstabe a

Unmöglichkeit des Überholens

Schallsignal - fünf kurze Töne

5 kurze Töne des Vorausfahrenden"Man kann mich nicht überholen"§ 6.10 Nummer 5

D. Wendezeichen

Schalsignal - ein langer Ton, ein kurzer Ton

1 langer Ton, 1 kurzer Ton"Ich wende über Steuerbord"§ 6.13 Nummer 2 Buchstabe a,
§ 6.16 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa

Schallsignal - ein langer Ton, zwei kurze Töne

1 langer Ton, 2 kurze Töne"Ich wende über Backbord"§ 6.13 Nummer 2 Buchstabe b,
§ 6.16 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb

E. Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

Schallsignal - drei lange Töne,  ein kurzer Ton

3 lange Töne, 1 kurzer Ton"Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten"§ 6.16 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a

Schallsignal - drei lange Töne, zwei kurze Töne

3 lange Töne, 2 kurze Töne"Ich will meinen Kurs nach Backbord richten"§ 6.16 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b

Schallsignal - drei lange Töne

3 lange Töne"Ich will überqueren"§ 6.16 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c

F. (ohne Inhalt)

G. Zeichen bei unsichtigem Wetter

a. Einzeln fahrendes Fahrzeug und Verband, das oder der kein Radar benutzt

Schallsignal - ein langer Ton, Dauer etwa 4 - 6 Sekunden

1 langer Ton, längstens jede Minute wiederholt§ 6.33 Nummer 2 Satz 1
§ 6.34 Nummer 3,
auch in Verbindung mit Nummer 8 Satz 1

b. (ohne Inhalt)

c. Fahrzeug in der Radarfahrt, wenn kein Sprechfunkkontakt zustande kommt

Schallsignal - ein langer Ton, Dauer etwa 4 - 6 Sekunden

1 langer Ton, wiederholt§ 6.32 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

d. Stillliegendes Fahrzeug

Schallsignal - Gruppen von Glockenschlägen

1 Gruppe von Glockenschlägen, längstens jede Minute wiederholt§ 6.31 Nummer 2, auch in Verbindung mit Nummer 3 Satz 2

Stand: 09. November 2019