Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 3 - Bezeichnung der Fahrzeuge

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bilder dienen nur zur Erläuterung. Es ist stets vom Wortlaut der Verordnung auszugehen, der allein Geltung hat.
  2. Ein Schubverband, dessen Länge 110,00 m nicht überschreitet, gilt als einzeln fahrendes Fahrzeug von gleicher Länge.
  3. Zeichenerklärung:

    Zeichenerklärung

Ein Licht, das dem Blick des Beschauers tatsächlich entzogen ist, ist mit einem Punkt in der Mitte versehen. Bilder mit schwarzem Hintergrund enthalten die Lichter bei Nacht.

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 1

1 

§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
Nummer 1: Der Horizontbogen, über den das Topplicht, die Seitenlichter und das Hecklicht sichtbar sind

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 2

2 

§ 3.08 Einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb
Nummer 1: Länge bis 110,00 m

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 3

3 

§ 3.08 Einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb
Nummer 1 und 2: Länge mehr als 110,00 m

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 4

4

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 4

§ 3.09 Schleppverband
Nummer 1: Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das allein an der Spitze eines Verbandes fährt

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 5

5/4

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 4

§ 3.09 Schleppverband
Nummer 2: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die zu mehreren nebeneinander an der Spitze eines Verbandes fahren

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 6

6

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 6

§ 3.09 Schleppen
Nummer 3: Geschlepptes Fahrzeug

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 7

7

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 6

§ 3.09 Schleppen
Nummer 3 Satz 3 Buchstabe a: Anhanglänge des Verbandes über 110,00 m

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 8

8

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 8

§ 3.09 Schleppen
Nummer 3 Satz 3 Buchstabe b: Anhanglänge des Verbandes mit mehr als zwei längsseits verbundenen Fahrzeugen

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 9

9

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 6

§ 3.09 Schleppen
Nummer 3 und 4: Das Fahrzeug als letzte Anhanglänge eines Schleppverbandes

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 10

10

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 8

§ 3.09 Schleppen
Nummer 3 und 4: Mehrere Fahrzeuge als letzte Anhanglänge eines Schleppverbandes

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 11

11 

§ 3.10 Schubverband
Nummer 1: Schubverband

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 12

12 

§ 3.10 Schubverband
Nummer 1 Buchstabe c: Außer dem schiebenden Fahrzeug zwei oder mehr von hinten in ganzer Breite sichtbare Fahrzeuge

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 13

13 

§ 3.10 Schubverband
Nummer 2: Zwei schiebende Fahrzeuge

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 14

14

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 14

§ 3.10 Schubverband
Nummer 3 und 4: Geschleppter Schubverband

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 15

15 

§ 3.11 Gekuppelte Fahrzeuge
Nummer 1: Zwei Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 16

16 

§ 3.11 Gekuppelte Fahrzeuge
Nummer 1: Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb und ein Fahrzeug ohne Maschinenantrieb

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 17

17 

§ 3.12 Fahrzeug unter Segel

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 18

18 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 1 Buchstabe a, b und c: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 19

19 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 1 Buchstabe d, e und f: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb mit Seitenlichtern unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 20

20 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 1 Buchstabe f: Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb mit einem von allen Seiten sichtbaren Licht

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 21

21 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 3: Geschleppt oder längsseits gekuppelt

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 22

22 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 4: Unter Segel fahrend

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 23

23 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 4: Unter Segel fahrend mit einer einzigen Laterne am Topp

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 24

24 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 4: Unter Segel fahrend mit einem von allen Seiten sichtbaren Licht und bei Annäherung eines anderen Fahrzeugs ein zweites Licht zeigend

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 25

25 

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 5: Einzeln weder mit Antriebsmaschine noch unter Segel fahrend

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 26

26

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 26

§ 3.13 Kleinfahrzeug
Nummer 1 und 6: Unter Segel und gleichzeitig mit einer Antriebsmaschine fahrend

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 27a

27a

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 27a

 27b

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 27b

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 1: Bestimmte entzündbare Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 28a

28a

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 28a

 28b

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 28b

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 2: Bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 29

29a

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 29a

 29b

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild  29b

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 3: Bestimmte explosive Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 30

30

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 30

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 4: Schubverband

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 31

31

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 31

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 4: Gekuppelte Fahrzeuge

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 32

32

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 32

§ 3.14 Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Nummer 5: Schubverband mit zwei schiebenden Fahrzeugen

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung
 33

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 33

§ 3.15 Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist und dessen Länge unter 20,00 m liegt

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 34

34 

§ 3.16 Fähre
Nummer 1: Nicht frei fahrende Fähre

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 35

35 

§ 3.16 Fähre
Nummer 2: Oberster Buchtnachen oder Döpper bei einer Gierfähre am Längsseil

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 36

36 

§ 3.16 Fähre
Nummer 3: Frei fahrende Fähre

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung
 37

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 37

§ 3.17 Fahrzeug, das einen Vorrang besitzt

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 38

38

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 38

§ 3.18 Manövrierunfähiges Fahrzeug

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 39

39 

§ 3.19 Schwimmkörper und schwimmende Anlage

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 40

40 

§ 3.20 Fahrzeug beim Stillliegen
Nummer 1: Fahrzeug mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs, einer Fähre und eines schwimmenden Gerätes bei der Arbeit

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 41

41 

§ 3.20 Fahrzeug beim Stillliegen
Nummer 2: Kleinfahrzeug mit Ausnahme des Beibootes

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 42

42

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 42

§ 3.21 Stillliegendes Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 43

43

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 43

§ 3.21 Stillliegendes Fahrzeug bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter: Schubverband

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 44

44

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 44

§ 3.21 Stillliegende Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter: Gekuppelte Fahrzeuge

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 45

45 

§ 3.22 Fähre, die an ihrer Anlegestelle stillliegt
Nummer 1: Nicht frei fahrende Fähre

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 46

46 

§ 3.22 Fähre, die an ihrer Anlegestelle stillliegt
Nummer 2: Frei fahrende Fähre

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 47

47 

§ 3.23 Schwimmkörper und schwimmende Anlage

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 48

48

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 48

§ 3.24 Fischereifahrzeug mit Netz oder Ausleger

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 49a

49a

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 49a

 49b

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 49b

§ 3.25 Schwimmendes Gerät bei der Arbeit sowie festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug
Nummer 1 Buchstabe a: Durchfahrt frei an beiden Seiten

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 50a

50a

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 50a

 50b

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 50b

§ 3.25 Schwimmendes Gerät bei der Arbeit sowie festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug
Nummer 1 Buchstabe a und b: Durchfahrt frei an einer Seite

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 51

51

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 51

§ 3.25 Schwimmendes Gerät bei der Arbeit sowie festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug
Nummer 1 Buchstabe c: Schutz gegen Wellenschlag; Durchfahrt frei an beiden Seiten

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 52

52

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 52

§ 3.25 Schwimmendes Gerät bei der Arbeit sowie festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug
Nummer 2: Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug; Durchfahrt frei an einer Seite

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 53

53

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 53

§ 3.26 Fahrzeug, Schwimmkörper und schwimmende Anlage, dessen oder deren Anker die Schifffahrt gefährden kann
Nummer 1 und 3: Fahrzeug und Anker

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 54

54

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 54

§ 3.26 Fahrzeug, Schwimmkörper und schwimmende Anlage, dessen oder deren Anker die Schifffahrt gefährden kann
Nummer 2 und 3: Schwimmkörper, schwimmende Anlage und dessen oder deren Anker

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 55

55

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 55

§ 3.26 Fahrzeug, Schwimmkörper und schwimmende Anlage, dessen oder deren Anker die Schifffahrt gefährden kann
Nummer 4: Anker eines schwimmenden Gerätes

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 56

56

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 56

§ 3.27 Fahrzeug der Überwachungsbehörden, der Feuerwehr, der Zollverwaltung, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, Wasserrettungsfahrzeug im Rettungseinsatz

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 57

57

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 57

§ 3.28 Fahrzeug, das Arbeiten in der Wasserstraße ausführt
§ 3.28a Mehrzweckfahrzeug der Bundeswehr

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 58

58

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 58

§ 3.29 Schutz gegen Sog und Wellenschlag

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 59

59

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 59

§ 3.30 Notzeichen

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 60

60

Anlage 3 Bild 60

§ 3.31 Satz 1 Buchstabe a
Verbot, das Fahrzeug zu betreten

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 60

60a

Anlage 3 Bild 60

§ 3.31 Satz 1 Buchstabe b
Verbot, das Fahrzeug zu betreten

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 61

61

Anlage 3 Bild 61

§ 3.32 Satz 1 Buchstabe a
Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 61

61a

Anlage 3 Bild 61

§ 3.32 Satz 1 Buchstabe b
Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 62

62

Anlage 3 Bild 62

§ 3.33 Verbot des Stillliegens nebeneinander
§ 28.04 Nummer 8 Buchstabe aa Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 63

63

Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 63

§ 6.04 Begegnen
Nummer 3: Begegnen an der Steuerbordseite

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 64

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Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 64

§ 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
§§ 21.21, 22.21, 23.21, 24.21 Bezeichnung eines Sportfahrzeugs beim Einsatz von Tauchern

NachtbezeichnungBildTagbezeichnung

Anlage 3 Bild 66

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Anlage 3 Bild 66

§ 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

Stand: 27. September 2022