§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.
Stand: 07. Dezember 2021
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Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.
Stand: 07. Dezember 2021
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