§ 1 Anwendungsbereich
Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
- Wasserstraßen mit maritimem Charakter
- Wasserstraßen mit besonderem Risiko
- Fahren unter Radar
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.
Stand: 18. Januar 2022