Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:

  1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

  2. Wasserstraßen mit besonderem Risiko

  3. Fahren unter Radar

Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.

Stand: 18. Januar 2022