Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kraftstoffe mit einem Schwefelanteil ≤ 10 ppm auf Binnenschiffen

Ab dem 01. Januar 2011 ist in der Binnenschifffahrt die Verwendung schwefelfreien Kraftstoffes nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) (Interner Link) vorgeschrieben.

In Vorbereitung auf den Einsatz neuer schwefelarmer Kraftstoffe für die Binnenschifffahrt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im Jahr 2007 eine Studie (PDF, intern) "Untersuchungen der Verträglichkeit schwefelarmer Kraftstoffe (Schwefelanteil kleiner 10 ppm) ggf. mit biogenem Anteil bei älteren in Betrieb befindlichen Binnenschiffsmotoren" erstellen lassen, die mögliche Risiken betrachten und Hilfestellungen geben sollte.

Die Studie gliedert sich in drei Abschnitte, auf die gegenseitig Bezug genommen wird.

In Abschnitt 1 wurde anhand der verfügbaren Datenbasis die motor- bzw. verbrennungstechnische Ausrüstung der deutschen Binnenschiffe bezüglich Alter, Entwicklungsstand und Leistungsparametern analysiert.

Abschnitt 2 beschreibt die Eigenschaften und Randbedingungen für den Einsatz schwefelarmer bzw. -freier Kraftstoffe im Vergleich zu bisher eingesetzten Kraftstoffqualitäten sowie grundsätzliche Erkenntnisse zum Einsatz biogener Kraftstoffbeimischungen.

In Abschnitt 3 werden die in Abschnitt 2 untersuchten Kraftstoffqualitäten auf die aus Abschnitt 1 abgeleiteten motor- bzw. verbrennungstechnischen Bedingungen an Bord bezogen. Es werden die Auswirkungen auf einen sicheren, umweltgerechten Betrieb der Binnenschiffsmotoren, auf Lagerung und Umgang mit den Kraftstoffen sowie Konsequenzen und
Empfehlungen für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Motoren und Kesselanlagen aufgezeigt.

Diese Studie liegt auch in englischer Sprache (PDF, intern) vor.

Stand: 28. Februar 2023