Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI)
Das CDNI (Interner Link), (auch Straßburger Abfallübereinkommen genannt), welches in deutscher, französischer und niederländischer Sprache veröffentlicht wurde, enthält allgemeine Bestimmungen und regelt in
Anlage 1 (Interner Link) den geografischen Anwendungsbereich sowie in
Anlage 2 (Interner Link) die Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten.
Die Anlage 2 teilt sich in Teile und Anhänge auf mit folgendem Inhalt:
Teil A: (Interner Link)
öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle
Teil B: (Interner Link)
Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie
Teil C: (Interner Link)
sonstigen Schiffsbetriebsabfälle
Anhang I (PDF, intern)
Muster für ein Ölkontrollbuch
Anhang II (Interner Link)
Anforderungen an das Nachlenzsystem
Anhang III (Interner Link)
Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen
Anhang IV
Muster für eine Entladebescheinigung
Trockenschifffahrt (PDF, intern)
Tankschifffahrt (PDF, intern)
Anhang V (Interner Link)
Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen
In Deutschland wurde das CDNI mit zwei Gesetzen in nationale Vorschriften umgesetzt:
Gesetz (Interner Link) zum CDNI vom 13. Dezember 2003, mit dem das CDNI veröffentlicht wurde.
Ausführungsgesetz (Interner Link) zum CDNI vom 13. Dezember 2003, in dem unter anderem die Pflichten und Ordnungswidrigkeiten geregelt sind.
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum CDNI vom 18. September 2013 werden die im Ausführungsgesetz enthaltenen Pflichten und Ordnungswidrigkeiten angepasst sowie der Zollverwaltung erlaubt, dem Bilgenentwässerungsverband e. V. Duisburg die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Änderungen und Weiterentwicklungen sowie nationale Ergänzungen werden in Deutschland mittels Verordnungen geregelt.
Mit der 1. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 16. Dezember 2010 werden die Anhänge III, IV und V neu gefasst.
Mit der 2. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 16. Dezember 2010 wird das elektronische Bezahlsystem (SPE-CDNI) eingeführt, sowie Bestimmungen zum internationalen Finanzausgleich neu gefasst.
Mit der 3. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 09. Februar 2015 werden technische und gewässerschutzspezifische Einzelheiten sowie der räumliche Anwendungsbereich geändert oder neu gefasst.
Mit der 4. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 22. November 2016 werden die Entladebescheinigungen und Verfahrensfragen sowie Verwaltungsgebühren geändert oder neu gefasst.
Mit der 5. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 16. November 2017 werden Bestimmungen zu kompatiblen Transporten und zum Einleiten von Waschwasser eingeführt.
Mit der 6. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 17. Juli 2018 werden Berichtigungen von Unstimmigkeiten sowie die Anhänge III und IV der Anwendungsbestimmung geändert.
Mit der 7. CDNI-Verordnung (Interner Link) vom 18. Dezember 2020 wird die Entsorgungsgebühr ab dem 01. Januar 2021 auf 8,50 Euro erhöht.
Der Bilgenentwässerungsverband (Externer Link) (BEV) ist die in Deutschland durch einen Staatsvertrag (PDF, intern) der Bundesländer verantwortliche innerstaatliche Institution für die Organisation des einheitlichen Systems zur Finanzierung der Annahme und Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle
Weitere Informationen
Die eingestellten Zusammenfassungen der:
- zuständigen Behörden für Kontrollen (Interner Link) im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen
- zuständigen Verwaltungsbehörden für Ordnungswidrigkeiten (Interner Link) außerhalb der Bundeswasserstraßen
dienen der Findung von Ansprechpartnern auf der Landes- und Kommunalebene.
Die Webseite des CDNI www.cdni-iwt.org (Externer Link) bietet weitere wichtige Informationen zu den wichtigsten Abfallarten sowie den Instrumenten, die infolge des Übereinkommens eingeführt wurden wie z. B. ECO-Karte und ECO-Konto an. Zudem enthält sie eine interaktive Karte, in der die derzeit bestehenden Annahmestellen verzeichnet sind.
Stand: 01. Januar 2021